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Junge Mutter (23) in München ließ ihr Baby sterben!

Baby offenbar verhungert

Unfassbar: Mutter (23) in München ließ ihr Neugeborenes sterben!

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    In München hat eine junge Mutter (23) offenbar ihr Neugeborenes verhungern lassen. (Symbolbild)
    In München hat eine junge Mutter (23) offenbar ihr Neugeborenes verhungern lassen. (Symbolbild) Foto: derMolf von Pixabay

    Alleine der Gedanke daran macht fassungslos: Eine junge Mutter, die ihr neugeborenes Baby nicht so versorgt, dass es eine Überlebenschance hat! Die junge Frau ist nach Angaben der Polizei psychisch krank. Am Dienstagvormittag hat die 23-jährige Münchnerin die Rettungsleitstelle selbst verständigt, weil ihr neugeborenes Kind nicht mehr atmete. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen.

    Obduktion klärt Todesursache: "akute Unterversorgung"

    Wie die Polizei bisher ermittelte, hatte die 23-Jährige den Jungen etwa eine Woche zuvor wohl unbemerkt in ihrer Wohnung geboren. Auch bei dieser Erkenntnis stellt sich bereits die Frage, wie das möglich war. Das Kommissariat 11 des Polizeipräsidium München übernahm die Ermittlungen. Bei der Obduktion des Neugeborenen im Münchner Institut für Rechtsmedizin gewannen die Gerichtsmediziner dann erschreckende Erkenntnisse: Laut Polizei haben sich bei der Obduktion "Anhaltspunkte für eine akute Unterversorgung des Säuglings ergeben", heißt es im Polizeibericht. Das heißt, dass das Neugeborene wohl nicht ausreichend gefüttert wurde und verhungert sein dürfte. 

    Mutter psychisch krank

    Die junge Mutter leidet laut Polizeibericht an einer psychischen Erkrankung. Daher "lagen die Voraussetzungen für strafrechtliche freiheitsentziehende Maßnahmen nicht vor", so die Polizei. Sie ist also jetzt nicht in Haft. Stattdessen wurde sie aber auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsreferates vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

    Die Tat gilt wohl als "Totschlag", nicht als Mord

    Strafrechtlich ermittelt die Polizei jetzt gegen die junge Mutter wegen "Totschlags durch Unterlassen". Das würde bedeuten, dass die Mutter ihr Kind tötete, indem sie ihm Nahrung vorenthielt. Im Falle einer Verurteilung droht eine mehrjährige Haftstrafe.

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