Beim neunten bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings durchsuchte die Polizei die Wohnungen von 31 Beschuldigten in Bayern, sieben Frauen und 24 Männer zwischen 19 und 72 Jahren. Auch im Allgäu wurde die Polizei aktiv. Im Oberallgäu nahmen Beamte die Wohnung eines Verdächtigen unter die Lupe. Außerdem durchsuchten Polizisten Wohnungen unter anderem in Augsburg, München, Nürnberg und Fürth.
Beschuldigte sollen Menschen in sozialen Netzwerken beleidigt und bedroht haben
Die Beschuldigten sollen nach Angaben des Bayerischen Landeskriminalamtes Menschen in sozialen Netzwerken bedroht und beleidigt, öffentlich zu Straftaten aufgefordert und Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet haben. Daneben wird einigen Volksverhetzung vorgeworfen.
So soll ein Beschuldigter in einer WhatsApp-Gruppe volksverhetzende und verfassungsfeindliche Sticker verschickt haben, die sich gegen Juden, Ausländer, Menschen mit Behinderung, die sogenannte Antifa und den Islam richten. Ein anderer war in den Fokus der Behörden geraten, weil er auf der Facebookseite eines Fußballvereins Migranten als Messerstecher und "Eigentumsumlagerer" bezeichnet haben soll.
Polizei vernimmt Beschuldigte und beschlagnahmt Laptops und Handys
Die Einsatzkräfte vernahmen die Beschuldigten und beschlagnahmten Beweismittel, darunter Laptops und Handys.
"Der virtuelle Raum gehört mittlerweile zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Hasspostings und Diffamierungen können grundsätzlich jeden treffen", sagt Michael Weinzierl, Beauftragter der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität, insbesondere Antisemitismus. "Es gilt wie in der analogen Welt: Jeder ist aufgefordert, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Betroffenen einzusetzen und dadurch 'Flagge zu zeigen'."
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
"Allen Tätern muss bewusst sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist", ergänzt Teresa Ott von der Gerneralstaatsanwaltschaft München. Sie ist auch Hatespeech-Beauftragte der bayerischen Justiz. Wer Hassbotschaften verbreitet, muss damit rechnen, dass er sich dafür vor Gericht verantworten muss.
Um Hass und Hetze im Netz effektiv zu bekämpfen, gibt es seit drei Jahren bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) eine Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit die Hate-Speech-Beauftragte koordiniert und unterstützt.