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Zweitwohnungssteuer für Pfronten ist fix

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Zweitwohnungssteuer für Pfronten ist fix

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    Pfronten (mar). - Ab dem kommenden Jahr werden die Ferienwohnungsbesitzer auch in Pfronten zur Kasse gebeten. Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung über die Zweitwohnungssteuer verabschiedet. Von 100 Euro (Wohnwägen) bis 600 Euro (Zwei- und Mehrfamilienhäuser) reichen die fünf Stufen der Steuer, die Zweitwohnungsbesitzer künftig an die Gemeinde überweisen müssen. Die Zweitwohnungssteuer sei eine Entschädigung für den Mehraufwand der Gemeinde bei der Bereitstellung der Infrastruktur, heißt es zur Begründung. Im Rathaus rechnet man mit Einnahmen zwischen 200000 und 300000 Euro. Ein Arbeitskreis im Landkreis Ostallgäu habe einheitliche Berechnungsgrundlagen festgelegt, erläuterte Alexander Probst von der Kämmerei.

    Als Maßstab für die Steuer wird die so genannte Jahresrohmiete zugrunde gelegt, die sich aus dem vom Finanzamt festgelegten Einheitswert einer Wohnung ergibt. In der Diskussion wollte Erich Reitebuch (Freie Wähler) wissen, ob die Sätze länger gelten oder schon bald wieder geändert würden. Dazu sagte Bürgermeister Beppo Zeislmeier, frühestens nach zwei bis drei Jahren könne man überprüfen, ob die Sätze angemessen seien. Dr. Otto Randel (Pfrontener Liste) sprach von einem 'Meilenstein', den man nach einem 25- bis 30-jährigen Kampf erreicht habe, um auf diese Weise den Einsatz der Gemeinde für die Infrastruktur erstattet zu bekommen. Es gebe seines Wissens keine Kommune im Ost- oder Oberallgäu, die die Zweitwohnungssteuer nicht einführen wolle, sagte Bürgermeister Zeislmeier auf eine Nachfrage von Frank Schöllner (CSU). Die Sätze seien allerdings nicht einheitlich, ergänzte er auf Nachfrage von Heinz Heer (Freie Wähler). Im Oberallgäu müssten Zweitwohnungsbesitzer deutlich mehr bezahlen als im Ostallgäu.

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