Beide Geschäftsführer wurden zu Haft- und Geldstrafen verurteilt, der Prokurist muss eine fünfstellige Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Unternehmen vor, zwischen 2013 und 2017 Männer „als sogenannte Scheinselbstständige Monteure auf verschiedenen Baustellen (...) in einem abhängigen, weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis“ beschäftigt zu haben.
Urteil