Hasen auf den Rasen Thingers: Minimallösung in Streit um Mümmelmänner Kempten (pa). Genau zwei Jahre dürfen die Hasen von Thingers noch auf den Rasen, doch ab 1. Juli 2002 ist definitiv Schluss mit dem Herumhoppeln im Freien. Außerdem dürfen bis zu diesem Datum, wie auch immer, von den derzeit sechs Mümmelmännern nur noch höchstens zwei übrig sein. Das ist, nach einem wenig ergiebigen Schlichtungsversuch unter zerstrittenen Nachbarn, der vorläufige Schlusspunkt des vieldiskutierten Hasenstreits von Thingers. 'Vorläufig' deshalb, weil der Herr der Hasen mit der Regelung nicht einverstanden ist und deshalb schnurstracks seinen Anwalt eingeschaltet hat.
In ihrer Sozialbau-Wohnung halten die Eheleute Martin und Theresia Zeitler, wie berichtet, schon seit zehn Jahren ein paar Hasen. Nicht für die Bratröhre, sondern einfach so. Normalerweise sind die Langohren im (nicht mehr benötigten) Kinderzimmer untergebracht, bei schönem Wetter dürfen sie in Laufgittern auf dem Gemeinschaftsgrün der Wohnanlage die frische Luft genießen.
Die Mitbewohner hatte das nie gestört und die meisten stört es auch heute nicht. Doch dann man war sich, so Zeitler, aus ganz anderen Gründen nicht mehr grün beschwerten sich zwei oder drei Nachbarn bei Sozialbau. Ein Argument: Die Mümmelmänner lockten Kinder an, die mit ihrem fröhlichen Geschrei die Mittagsruhe störten.
Da war guter Rat teuer, auch für Sozialbau. Denn laut Hausordnung ist Tierhaltung in den Mietwohnungen grundsätzlich überhaupt nicht zulässig. Um zu einer gütlichen Einigung zu kommen, lud Martin Kaiser von Sozialbau die Kontrahenten zu einem Schlichtungsgespäch und Konrad Huger von der Stadtverwaltung als 'Moderator' ein. Doch zu moderieren, so Huger, gab es leider nichts. Denn die Hasengegner waren nicht erschienen, einer hatte lediglich seinen Protest schriftlich bekräftigt. Dafür schnitt eine Gesprächsteilnehmerin ein zusätzliches Konfliktthema an: Hunde.
Was Zeitlers Hasen angeht, ließ Sozialbau 'mangels Kooperation der anderen Mietparteien' die Juristen prüfen, was laut ständiger Rechtsprechung üblicherweise so geduldet wird. Viel ist das nicht: So ein, zwei Häschen oder andere Kleintiere in der Wohnung. Ein Hund eventuell auch, aber höchstens einer im Dackelformat.
Das ist im konkreten Fall nicht das Problem, denn Zeitlers Hund (acht Katzen haben sie allerdings auch noch) ist ein Dackel. Aber erst mal die Hasen. Die dürfen laut Sozialbau-Verdikt künftig an schönen Tagen noch zwei Stunden (von 14.30 bis 16.30 Uhr) ins Freie, und zwar 'unter den Birken hinter dem Mülltonnenhaus'. Nach zwei Jahren allerdings müssen die Langohren komplett kaserniert werden, und mehr als zwei dürfen es dann auch nicht mehr sein. Gar so alt, meint Kaiser, werden Hasen ja nicht, und setzt in dieser Hinsicht auf die biologische Lösung.
' Keine neuen Viecher '
Soweit okay, meint Martin Zeitler dazu: 'Neue Viecher tue ich keine mehr her'. Aber dass die Tiere nur noch zwei Stunden raus dürfen, mag er nicht einsehen: 'Wen stört das denn? Das ist doch nach der Mittagsruhe, und Kinder kommen dann auch nicht mehr'. Außerdem sei bei dem Schlichtungsgespräch nicht von zwei, sondern von fünf Stunden Auslauf die Rede gewesen.
Sein Anwalt soll nun die nächste Runde im Hasenstreit einläuten. Er will dabei auf 'Vertrauenstatbestände' hinweisen. Dass man nämlich nicht, was jahrelang stillschweigend geduldet wurde, einfach wegwischen könne.