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Zwei Stellplätze pro Wohnung: Konsequente Vorgaben im neuen Opfenbacher Baugebiet

Bebauungsplan

Zwei Stellplätze pro Wohnung: Konsequente Vorgaben im neuen Opfenbacher Baugebiet

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    Ein Teil des Baugebiets in Opfenbach soll auf der Fläche unterhalb des Kindergartens entstehen.
    Ein Teil des Baugebiets in Opfenbach soll auf der Fläche unterhalb des Kindergartens entstehen. Foto: Benjamin Schwärzler

    Zwei Stellplätze pro Wohnung – diese klare Vorgabe macht die Gemeinde Opfenbach für das neue Baugebiet „Kirchhalde“. Die Planungen hierfür schreiten voran. Und weil vor allem die Anlieger der gleichnamigen Straße, unterhalb derer das Wohngebiet andocken soll, befürchten, dass das Areal zu stark zugeparkt werden könnte, wollen Verwaltung und Gemeinderat auf das sensible Thema Verkehr verstärkt ihr Augenmerk richten. „Wir müssen konsequent sein“, sagte Bürgermeister Matthias Bentz in der Gemeinderatssitzung. Wer eine Wohnung schaffen will, muss zwingend zwei Parkplätze auf seinem Grundstück vorweisen. Ausnahmen dürfe es nicht geben. Auch Städteplaner Hubert Sieber, der den Bebauungsplan vorstellte, machte deutlich: „Ohne Stellplatz keine Wohnung.“ Im Zweifel müsse der Bauherr eben mit einer Wohnung weniger auskommen.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe des Westallgäuers vom 11.06.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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