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Zur Mittagszeit hat Nachbars Rasenmäher Sendepause

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Zur Mittagszeit hat Nachbars Rasenmäher Sendepause

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    Kempten (kk). - Mehr Rücksicht von den Nachbarn. Das wünschen sich Hannelore Mayer und ihr Mann Erwin, die im Westen der Stadt wohnen. 'Während der Mittagszeit werden in unserer Umgebung fast täglich Rasen gemäht, Hecken geschnitten oder Holz gesägt', schimpft die 55-jährige Hannelore Mayer. Auf die Dauer sei der Lärm gerade für ältere Menschen oder kleine Kinder unerträglich. 'Mittags ist das auch nicht erlaubt', gibt ihr Ernst Reimann, Leiter des Kemptener Umweltamts, recht und erinnert an die Lärmschutzverordnung der Stadt. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass 'ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten' nur an Werktagen - sprich von Montag bis Samstag - in der Zeit von 7 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 20 Uhr erledigt werden dürfen, erläutert Reimann. Ausnahmen gebe es nur in 'dringenden Fällen'. Bei einem Wasserrohrbruch beispielsweise könne natürlich nicht verlangt werden, dass der Betroffene die Mittagsruhe einhält. 'Die Nachbarn legen bei uns ab 13 Uhr los. Wenn wir etwas sagen, werden wir nur beschimpft und keiner will etwas von dieser Regelung wissen', klagt das Ehepaar. Das Rasenmähen oder Heckenschneiden zur Unzeit lasse sich, so der Leiter des Umweltamts, in der Regel schon dadurch unterbinden, indem man dem Nachbarn die Lärmschutzverordnung einfach unter die Nase hält. Besorgen kann man sich die im Umweltamt. Sollte auch das nichts helfen, könne der Betroffene Anzeige erstatten. Das Umweltamt mache sich dann vor Ort ein Bild und spreche gegebenenfalls eine kostenlose Verwarnung aus. Hat der Ruhestörer noch immer kein Einsehen, muss er in den Geldbeutel greifen: Auf bis zu 35 Euro kann sich das Verwarnungsgeld belaufen und - im Extremfall - gibt’s ein Bußgeld bis maximal 1000 Euro. Kosten entstehen laut Reimann meist dann, wenn die Polizei bei lauten Feiern vorbeischaut und selbst ihre Ermahnungen nicht helfen.

    Tabu: Hämmern und laute Musik Was 'ruhestörend' ist, darüber lässt sich unter Nachbarn trefflich streiten. Die Stadt aber definiert es wie folgt: 'Lärm ist Schall, der unerwünscht ist, störend wirkt oder gar die Gesundheit schädigen kann', liest Reimann aus der Verordnung vor. Aus seiner Erfahrung weiß er: Es sind meistens die so genannten - und während der Ruhezeit auch verbotenen - 'geräuschintensiven Freizeitaktivitäten', die den ruheliebenden Nachbarn auf die Palme bringen: Hämmern, Bohren, Holzhacken, laute Musik oder Teppichklopfen. Unterscheiden müsse man aber, ergänzt der Umweltamtsleiter, zwischen 'privatem und professionellem Lärm'. So sei es verboten, dass ein Hausbesitzer in der Mittagspause mit dem Bohrer aktiv werde. Gewerbliche Handwerker hingegen dürften solche Arbeiten verrichten. Schließlich könne man sie nicht zu einer zweistündigen Mittagspause zwingen. Wer Stress mit seinem Nachbarn hat, rät Reimann, solle zunächst den diplomatischen Weg wählen. Also mit dem Ruhestörer reden und einen Kompromiss suchen. Im Gegenzug solle aber auch die andere Seite den Bewohnern über ihre 'lauten Vorhaben' im Vorfeld informieren. So fühle sich der Nachbar mit einbezogen und es komme erst gar nicht zum hässlichen Streit.

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