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Zu wenige Kita-Plätze in Memmingen: Stadtrat legt Kriterien für Vergabe fest

Das sind die Vergabekriterien

Zu wenige Kita-Plätze in Memmingen: Stadt richtet Not-Betreuungsplätze ein

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    Die Stadt Memmingen hat zu wenig Kita-Plätze. Deshalb richtet sie jetzt Not-Betreuungsplätze ein. Doch alle angemeldeten Kinder können dadurch nicht untergebracht werden. (Symbolfoto)
    Die Stadt Memmingen hat zu wenig Kita-Plätze. Deshalb richtet sie jetzt Not-Betreuungsplätze ein. Doch alle angemeldeten Kinder können dadurch nicht untergebracht werden. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Cavan Images

    60 Kinder, die bis September drei Jahre alt werden, haben aktuell noch keinen Kindergartenplatz. Ebenso sind 145 Anmeldungen für einen Kinderkrippen-Platz für Kinder ab dem ersten Geburtstag derzeit noch offen.

    Nicht alle Kinder in Memmingen bekommen einen Kita-Platz

    „Wir werden, das muss man leider ganz klar konstatieren, nicht mehr alle Kinder mit einem Kita-Platz versorgen können wie bisher“, erklärte Jörg Haldenmayr, Leiter des Referats Familie, Jugend und Soziales, in der Stadtratssitzung.

    Eigentlich hatte die Stadt fest mit 60 Kindergartenplätzen freier Träger in der Kernstadt und im Memminger Osten geplant. Doch weil es am Personal fehlt können diese nicht angeboten werden, heißt es von Seiten der Stadt. 

    Stadt Memmingen schafft zusätzliche Kita-Plätze

    Um doch noch einige Kinder unterzubringen, möchte die Stadt kurzfristig zusätzliche Kita-Plätze schaffen. Daran arbeite das Amt für Kindertageseinrichtungen derzeit intensiv, erklärte Bernhard Hölzle, Leiter des Amts für Kindertageseinrichtungen.

    In der Karoline-Goldhofer-Kita sollen weitere 15 Kindergartenplätze geschaffen werden. Eine Kindergartengruppe mit 12 Plätzen soll in frei gewordene Räume der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) unterkommen. Außerdem sind in enger Kooperation mit dem evangelischen Kindergarten Dickenreishausen 15 Outdoor-Plätze geplant. Was die Ausstattung und auch das Personal angeht, läuft gerade die Vorbereitung für diese zusätzlichen Regelplätze, die dauerhaft bestehen bleiben sollen, erklärte die Stadtverwaltung.

    Stadt Memmingen richtet Not-Betreuungsplätze ein

    Um noch weitere Kinder unterbringen zu können, sollen möglichst schnell Not-Betreuungsplätze eingerichtet werden. Dafür sollen bestehende Gruppen vorübergehend überbelegt werden. „Wichtig ist, dass dies nur eine kurzfristige Notlösung darstellt. Die Gruppen werden auf keinen Fall dauerhaft überbelegt“, betonte Oberbürgermeister Jan Rothenbacher (SPD). Wenn das in einer Kita-Gruppe möglich sei, werde es in enger Abstimmung mit der Kita-Leitung entschieden. 

    Eine Regelkindergartengruppe hat bis zu 25 Kinder; integrative Gruppen haben teilweise nur 15 Kinder. In einer Regelgruppe bedeuten 26 Kinder bereits Überbelegung, so die Memminger Stadtverwaltung. Demnach sei eine Überbelegung rechtlich immer nur innerhalb eines Jahres ausnahmsweise möglich. Auf diese Weise könnten maximal 50 Kindergartenplätze vorübergehend zur Verfügung gestellt werden, informiert die Memminger Stadtverwaltung. Wer diese Notbetreuungsplätze bekommt, soll ein Kriterienkatalog entscheiden. Dafür sprach sich der Memminger Stadtrat einstimmig aus. 

    Kriterien für Vergabe der Not-Betreuungsplätze

     Die Vergabe der geschaffenen Zusatz- und Notplätze soll nach transparenten Kriterien erfolgen:

    • Alter des Kindes (Gewichtungsfaktor 1 Punkt pro volles Lebensjahr)
    • Elternteil alleinerziehend ohne andere Betreuungsmöglichkeit (Gewichtungsfaktor 3 Punkte)
    • Beruflicher Vollerwerb der Eltern bis zu 50 Stunden pro Woche (Gewichtungsfaktor 1 Punkt pro zehn volle Stunden pro Woche)
    • Geschwisterkind in Kita (Gewichtungsfaktor 1 Punkt pro Geschwisterkind)

    Die Vergabe erfolgt für alle Anmeldungen, die zum Stichtag am 1. Juli 2023 vorliegen. Damit sich die Arbeitsbedingungen für das Kita-Personal nicht dauerhaft verschlechtern, werden Anmeldungen, die danach eingehen, nur Regel- und Zusatzplätze verteilt, die frei werden. Es wird keine neuen Notplätze geben. 

    Bereits existierende Kita-Verträge bleiben bestehen. Neue Verträge im Bereich der Krippe werden nicht automatisch in Kindergarten-Verträge übernommen. Für die Vergabe aller Regelplätze ab 2024 in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sollen gewichtete Bedarfskriterien entwickelt werden.

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