Pünktlich zu den Feiertagen will Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek die Besuchertestungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen erleichtern. Wie genau das funktionieren soll, hat das Bayerische Gesundheitsministerium in einer Pressmitteilung erklärt.
"Sichere und unkomplizierte Feiertage"
„Wir wollen allen Menschen sichere und zugleich möglichst unkomplizierte Festtage ermöglichen. Deshalb können Besucherinnen und Besucher Testbescheinigungen einer Einrichtung binnen 24 Stunden auch in einer weiteren Einrichtung vorlegen, für deren Besuch ein negativer Corona-Testnachweis erforderlich ist", erklärte Holetschek der Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums zufolge.
Besucherandrang trifft auf Personalmangel
Mit dieser Maßnahme sollen laut Holetschek die Einrichtungen sowie ihre Angestellten und Besucherinnen und Besucher entlastet werden. "Das ist in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der ein hohes Besucheraufkommen in den Einrichtungen auf eine vielerorts personell angespannte Lage trifft", so Holetschek. Diese Maßnahme gilt vom 23. Dezember 2022 bis zum 9. Januar 2023.
Ein Test für mehrere Einrichtungen
Für die Testbescheinigungen stellt das bayerische Gesundheitsministerium ein Musterformular zur Verfügung. Es kann unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/testen heruntergeladen werden. Wird der Test von der Einrichtung selbst vorgenommen, muss die testende Einrichtung dieses Formular ausfüllen und die Besuchsperson kann den Test auch in einer weiteren Einrichtung verwenden, anstatt sich dort erneut testen zu lassen. Gleiches gilt, wenn Einrichtungen Selbsttestungen der Besucherinnen und Besucher vor Ort unter Aufsicht ermöglichen. Auf diese Weise sollen laut Holetschek Zeit und Ressourcen geschont werden, "nach dem Motto: einmal getestet, mehrfach genutzt."
Regeln bei Selbsttests
Ist es Einrichtungen aufgrund von personellen Engpässen und geringeren Testkapazitäten während der Feiertage nicht möglich, vor Ort unter Aufsicht zu testen, können Besucherinnen und Besucher ausnahmsweise auch einen Selbsttest ohne Aufsicht durchführen. In diesem Fall kann man als Nachweis des negativen Ergebnisses entweder das verwendete Testkit vorlegen oder eine Eigenerklärung gegenüber der Einrichtung abgeben. Auch für die Eigenerklärung hat das Bayerische Gesundheitsministerium ein Formular entworfen, das online heruntergeladen werden kann. Im Falle eines Tests ohne Aufsicht kann allerdings keine Bescheinigung für den Besuch in einer weiteren Einrichtung ausgestellt werden.
Freiwillige Umsetzung
Die Einrichtungen können diese Erleichterungen freiwillig umsetzen, sie müssen es aber nicht. Neben Erleichterungen beim Ablauf der Besuchertestungen entlastet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch die Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser selbst: Diese können ab sofort kostenfrei Antigen-Schnelltests bei den Kreisverwaltungsbehörden abholen. Darüber hinaus sind auch weiter Testungen in lokalen Testzentren möglich.