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Zeugen widersprechen sich nach Rauferei in Missen

Sonthofen / Oberallgäu

Zeugen widersprechen sich nach Rauferei in Missen

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    Zeugen widersprechen sich nach Rauferei in Missen
    Zeugen widersprechen sich nach Rauferei in Missen Foto: boxler

    Drei Zeugen standen für die eine Version. Drei weitere schilderten den Ablauf einer Prügelei, die sich in einem Lokal in Missen-Wilhams zugetragen hatte, ganz anders. Aus dem Kuddelmuddel der unterschiedlichen Aussagen konnte Richter Andy Kögl bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Sonthofen wegen vorsätzlicher Körperverletzung nicht den sprichwörtlichen roten Faden finden, um den vermeintlichen Urheber beweissicher zu bestrafen. Immerhin hatte der Kontrahent des Beschuldigten einen Nasenbeinbruch davongetragen. Offen blieb, ob dies durch einen Faustschlag oder Kopfstoß des Angeklagten geschah oder dabei, als beide gegen einen Zigarettenautomaten knallten. Nach einer Absprache zwischen Staatsanwältin und Verteidiger ließ sich der Richter auf einen "Deal" ein. Der Beschuldigte zahlt eine Geldbuße von 1000 Euro an den Geschädigten und weitere 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt. Damit lastet auf dem Konto des jungen Mannes weiterhin keinerlei Vorstrafe.

    Der 23-Jährige konnte sich ab und an ein Grinsen auf der Anklagebank nicht verkneifen, als sich die sechs geladenen Zeugen immer wieder beim Kramen in den Erinnerungen an den Tag vor Heiligabend in der Gastwirtschaft verhaspelten. Je nach Bekanntschaftsgrad mit dem Beschuldigten beziehungsweise mit dem Opfer fielen die Versionen mal so und mal anders aus.

    Handgemenge und vorherige Beleidigung sind verbürgt

    Auf jeden Fall belegt ist das Handgemenge zwischen den beiden, nachdem das spätere Opfer offensichtlich die Freundin des Beschuldigten beleidigt hatte und es auch nicht zu widerlegen war, dass sogar gegenseitige Ohrfeigen ausgetauscht worden waren. "Ich bin nur dazwischengegangen", rechtfertigte sich der Beschützer der jungen Frau. "Wir sind dann beide in den Zigarettenautomaten reingefallen", schilderte der Angeklagte das weitere Geschehen bei der Rauferei mit dem Geschädigten.

    Da der Nasenbeinbruch inzwischen gut verheilt ist, war dem Opfer auch nicht sonderlich daran gelegen, die Sache weiterzutreiben und zivilrechtlich ein Schmerzensgeld zu erstreiten.

    Der Vorschlag, sich gütlich zu einigen, war vom Verteidiger ausgegangen. "Der Schlamassel ist zweifelsfrei nicht aufzuklären", befand der Rechtsanwalt. Zwar leistete die Staatsanwältin zunächst hinhaltenden Widerstand: "Es kann nicht zu einem Nasenbeinbruch führen, wenn man gegen einen Zigarettenautomaten fällt". Doch auch sie ließ sich nach einer Sitzungsunterbrechung letztendlich auf den Gerichtshandel ein. So endete der Prozess nach zwei Stunden Auf und Ab mit der Einstellung des Verfahrens.

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