Der Prozess um die Zerstörungen im Rappenalptal im Allgäu wird vorläufig eingestellt. Darauf haben sich am Donnerstagmorgen das Kemptener Landgericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Angeklagten geeinigt. Die beiden Alpmeister, die für die Baggerarbeiten am Rappenalpbach verantwortlich waren, müssen 20.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro als Auflagen zahlen.
Erster Vorschlag vom Gericht
Am Dienstag war vom Gericht noch vorgeschlagen worden, die Auflagen könnten 3.000 beziehungsweise 10.000 Euro betragen. Damit wollte sich der Staatsanwalt am Donnerstagmorgen nicht zufrieden geben. Der Eingriff am Rappenalpbach sei zu massiv gewesen – ein kaum zu vergleichender Vorgang in einem Naturschutzgebiet.
Natur braucht Jahre um sich zu erholen
Bis sich die Natur im Rappenalptal von den massiven Eingriffen erholt hat, dürfen nach Meinung von Experten noch mehrere Jahre vergehen. Beim Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) stieß die Einstellung des Verfahrens auf Unverständnis. Aber auch der Verteidiger einer der Älpler äußerte gegenüber unserer Redaktion Kritik - vor allem an zwei Mitarbeitern des Landratsamtes Oberallgäu.
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