Nematoden sterben beim Braten ab - Nie ganz auszuschließen Buchloe (ek). Der Appetit auf Fisch verging einem BZ-Leser diese Woche gründlich: Gerade als er sein frisch erworbenes Goldbarschfilet in einer Pfanne braten wollte, kroch daraus ein etwa vier Zentimeter langer Wurm hervor. Ein Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung gab kurze Zeit darauf Entwarnung: Würmer im Seefisch, fachlich Nematoden genannt, stellten keine Gesundheitsgefahr dar, solange der Fisch nicht roh verzehrt werde.
"Nematoden sind Parasiten, die der Fisch mit der Nahrung aufnimmt. Fisch ist ein Naturprodukt, deshalb ist mit einer solchen Erscheinung nun mal zu rechnen", erklärt Theodor Martin von der Lebensmittelüberwachung.
Vorsichtsmaßnahmen verhinderten jedoch in den meisten Fällen, dass ein von Nematoden befallener Fisch zum Kunden gelangt: Zunächst sei es wichtig, Seefische direkt nach dem Fang auszunehmen, dann könnten die Parasiten erst gar nicht vom Magen des Fisches in dessen Muskulatur gelangen, erläutert Martin. Die Händler sollten außerdem einer bestimmten Sorgfaltspflicht nachkommen und den Fisch vor dem Verkauf unter einem sogenannten Ausleucht-Schirm auf Nematoden kontrollieren. Meist seien die Parasiten so zu erkennen. Der Händler, bei dem der Buchloer das Goldbarschfilet erwarb, versichert, seine Ware "immer zu prüfen." Bei besonders dicken Filetstücken könne ein Händler vorhandene Würmer schon mal übersehen, bestätigt Martin. Er weist darauf hin, dass von den Parasiten üblicherweise keine Gesundheitsgefährdung ausgehe. Denn sie sterben ab, wenn der Fisch gegart oder tiefgefroren werde. "Nach 24 Stunden bei minus 20 Grad oder beim Erhitzen auf 70 Grad, ist kein Leben mehr möglich", weiß der Lebensmittelüberwacher vom Landratsamt Ostallgäu. Bei mariniertem Fisch würden eventuelle Schädlinge durch einen vorgeschriebenen p H-Wert in der Marinade abgetötet, versichert Martin. Auch Räucherfische seien unbedenklich. Sie werden laut Martin entweder sehr heiß geräuchert oder vorher tiefgefroren, so dass die Nematoden keine Überlebenschance hätten. Die Lebensmittelüberwachung schickte die in Buchloe beschlagnahmte Fischprobe inzwischen zur Untersuchung ein. Außerdem überprüft sie, ob der Händler seiner Sorgfaltspflicht, dem Ausleuchten, gewissenhaft nachkommt. Ist dies so, habe er lebensmittelrechtlich mit keinen Konsequenzen zu rechnen, erklärt Martin.