In Bayern soll der nächtliche Verkauf von Schnaps an Tankstellen verboten werden. Mit diesem Vorhaben ging Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kürzlich an die Öffentlichkeit. Im benachbarten Baden-Württemberg ist man bereits einen Schritt weiter: Dort tritt zum 1. März eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in Kraft, die den Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr verbietet. Das bedeutet: Die Tankstelle als Quelle für Jugendliche, die sich vor der Disco noch in Stimmung trinken wollen, wird in wenigen Wochen mit einem Schlag versiegen.
Und zwar noch eine Spur schneller als es in Bayern geplant ist: In Baden-Württemberg umfasst das Verbot nicht nur branntweinhaltige Getränke, sondern Alkohol jeglich Art. "Vom Bier bis zum Bacardi, vom Wodka bis zum Rum", bestätigt Kurt Kiedaisch, Ordnungsamtsleiter bei der Stadt Wangen. Das Gesetz wurde im November vom baden-württembergischen Landtag beschlossen.
Wenn ein Tankstellenbesitzer nach 22 Uhr dennoch Alkohol verkauft, so wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet. Es droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. "Das hängt von der schwere der Tat ab", ergänzt Kiedaisch. In Baden-Württemberg hoffen sie, durch diesen Schritt dem Alkoholmissbrauch vorzubeugen und vor allem den Jugendschutz zu stärken.
Denn das Phänomen, dass Jugendliche und junge Erwachsene vor dem Besuch von Partys oder Discos "vorglühen", hat sich in den vergangenen Jahren immer stärker verbreitet. Und nicht selten mündet dieser Alkoholkonsum in Gewalt.
Auch beim Ordnungsamt der Stadt Wangen werden "hin und wieder" Verstöße gegen den Jugendschutz gemeldet. "Wir in anderen Orten auch", ergänzt Kiedaisch. Unterm Strich sei in Wangen "ein Brennpunkt nicht zu beobachten".