Was ist eine Waffe? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein Prozess am Amtsgericht Sonthofen. Ein 55-Jähriger führte bei einer Polizeikontrolle Würgehölzer mit sich. Diese sogenannten „Nunchakus“ sind in Deutschland verboten. Deshalb war der Österreicher jetzt wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Er bestritt jedoch, dass es sich bei den beiden mit einer Schnur verbundenen Hölzern um eine Waffe handele – er nannte sie vielmehr Requisiten für eine künstlerische Aufführung. Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung von 200 Euro an eine wohltätige Einrichtung eingestellt – als der Angeklagte nach einer langen Diskussion mit Richterin Brigitte Gramatte-Dresse zustimmte, dass er sein Würgeholz nicht mehr zurückbekommt.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Freitagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 03.05.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper