'Wo in der Stadt müssen Hunde eigentlich an die Leine?', wollte Herbert Müller (SPD) in der jüngsten Memminger Senatssitzung wissen. Rechtsreferatsleiter Siegfried Hoffmann gab ihm darauf eine Antwort: 'In Grünanlagen besteht grundsätzlich Anleinungspflicht für alle Hunde.' Ebenso müssten große Tiere ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern im Altstadtgebiet an der Leine geführt werden. Kampfhunde seien überall in der Stadt anzuleinen. Und das Seil dürfe generell nicht länger als zwei Meter sein.
Stadtrat Müller bezog sich bei seiner Anfrage auf einen Bericht in der Memminger Zeitung: Vor Kurzem waren, wie berichtet, zwei Hundehalterinnen aneinandergeraten und aufeinander losgegangen, weil eine von ihnen ihren größeren Hund nicht an der Leine geführt hatte. Dieser Vierbeiner hatte Kontakt zu den drei kleinen Hunden der anderen Frau gesucht, was den Streit auslöste. 'Solche Situationen kenne ich, die kommen immer häufiger vor', meinte Müller, der selbst einen kleinen Hund hat. Seiner Meinung nach sollte die Zone für die Anleinungspflicht größerer Tiere ausgeweitet werden.
'Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde überhaupt nicht', ergänzte Hoffmann. Und was ist, wenn ein Herrchen sich nicht an die Regeln hält? Das sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werde.
Maximal könnten das bis zu 1000 Euro werden, so der Rechtsreferatsleiter. In der Regel würden Bußgelder von etwa 100 Euro verhängt. Zuständig für die Aufsicht seien Mitarbeiter des Ordnungsamts – sie sind beispielsweise im Stadtpark Neue Welt unterwegs – oder die Polizei. Dort könne man solche Verstöße auch anzeigen.