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"Wilderei ist kein Kavaliersdelikt"

Sulzberg / Waltenhofen

"Wilderei ist kein Kavaliersdelikt"

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    Jäger des Kreisjagdverbands Kempten sind empört: die Jagdgenossenschaft Sulzberg verpachtet dem Jäger aus Kempten, gegen den ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei läuft (wir berichteten), ein zweites Revier. Dabei sei doch in Sulzberg bekannt, dass der 53-Jährige mit der Waffe in der Hand im Nachbarrevier Waltenhofen Ost auf zwei zahme Graugänse geschossen habe und deshalb wegen Jagdwilderei angezeigt wurde. Gegenüber der AZ wollte der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Sulzberg jedoch keine Stellung zur Kritik der Jäger beziehen.

    Laut AZ-Recherchen wurde besagtem Jäger auf neun Jahre ein weiteres Revier verpachtet. Die Mehrheit der bei der Versammlung stimmberechtigten rund 60 Jagdgenossen habe sich für den 53-Jährigen als neuen Pächter ausgesprochen, war zu hören. Gegenkandidat und bisheriger Revierpächter Peter Müller aus Sulzberg sei in der geheimen Abstimmung unterlegen.

    Ausgebildeter Berufsjäger

    "Jagdwilderei ist kein Kavaliersdelikt", betont indes der Vorsitzende des Kreisjagdverbands Kempten, Manfred Werne. "Wäre der Jäger, gegen den die Anzeige läuft, im Kreisjagdverband, dann hätten wir ihn ausgeschlossen." Doch der Beschuldigte sei nicht Mitglied des 353 Mitglieder zählenden Verbands, dem über 90 Prozent aller Jäger im Umkreis angehören. Aber er sei ausgebildeter Berufsjäger. Werne kritisiert: "Ihm fehlt es jedoch offensichtlich am Berufsethos.

    Sonst hätte er nicht mit der Waffe in der Hand die Jagdgrenze zum Nachbarrevier Waltenhofen Ost überschritten."

    "Er war ganz einfach scharf darauf, eine Gans zu schießen," kritisiert Jürgen Ballmann, der Jäger des Reviers Waltenhofen Ost und fügt an: "Ein Jäger, der mit der Waffe in der Hand in ein anderes Revier eindringt, ist wohl nicht mehr ganz zurechnungsfähig." Er rücke dadurch alle Jäger in ein schlechtes Licht. Ballmann fühle sich dieser Angelegenheit "allein gelassen von der Unteren Jagdbehörde".

    Jagdscheinkannentzogen werden

    Die Behörde habe aber lediglich eine Handhabe gegen den heftig kritisierten Jäger, wenn ihm vorsätzliche Wilderei nachgewiesen werden kann, sagt Gerhard Becker, Sachgebietsleiter der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt in Sonthofen. Und nur, wenn er zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt werde. Dann könne ihm der Jagdschein entzogen werden. Normalerweise wird ein Jagdschein jährlich beziehungsweise alle drei Jahre verlängert. Dazu holt die Behörde von sich aus ein polizeiliches Führungszeugnis ein.

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