Worauf muss ein Bauherr achten, wenn er Gauben auf seinem Dach haben will? Das wird immer wieder diskutiert, wenn Anfragen für Dachgauben auf dem Tisch liegen. So auch in der jüngsten Bauausschuss-Sitzung.
l Die Rechtslage: Wer Dachgauben bauen will, muss sich gesetzlich an die sogenannte Eindrittelregelung halten. Das heißt, dass die Gauben nicht mehr als ein Drittel der Dachfläche eines Gebäudes belegen dürfen.
l Die aktuelle Situation: In der Tilsiter Straße ist ein Gebäude in zwei Einheiten mit zwei verschiedenen Besitzern geteilt. Auf dem Dach des einen Gebäudeteils sind bereits Gauben - auf dem anderen nicht. Jetzt will der Besitzer der zweiten Wohneinheit das Dachgeschoss sanieren und auch auf seinem Teil zwei Gauben einbauen.
l Die Frage: Gilt die Eindrittelregelung für das gesamte Hausdach oder nur für den Teil, das dem jeweiligen Bauherrn gehört?
l Der Bauausschuss meint: Die Eindrittelregelung beziehe sich nur auf die betroffene Hauseinheit. Im aktuellen Fall genehmigten die Räte süd- und nordseitig je eine Gaube.