Ab kommenden Montag muss im Freistaat eine FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel getragen werden. Das hat das Bayerische Kabinett heute beschlossen. Beim Kauf stellt sich allerdings die Frage: Wie erkenne ich eine echte FFP2-Maske? Diese Punkte können weiterhelfen:
- FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben (damit erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt)
- Sie müssen eine vierstellige Nummer vorweisen, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt
- Neben der Klasse FFP2 folgt eine Leerstelle und entweder der Zusatz "NR" für eine Schicht, der Zusatz "R" wenn wiederverwendbar oder der Zusatz "D". Das bedeutet, dass die Maske laut des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) den Dolomitstaubtest bestanden hat
- Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm müssen auf der Maske angegeben sein
- Auf der Maske sollte ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein
- Auf der Verpackung steht der Hersteller mit Anschrift
Wenn Verbraucher Fragen oder Zweifel bei Masken haben, sollen sie sich an den Verkäufer der Masken wenden. Darauf weist die Prüfungsgesellschaft DEKRA. Der Verkäufer ist zur Auskunft und auch zum Nachweis verpflichtet, dass seine verkaufte FFP2-Maske den Normen entspricht. Die Wirksamkeit einer FFP2 Maske überprüfen kann aber nur ein Labor.
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