Seit knapp 20 Jahren ist Klaus Harter Richter am Amtsgericht Lindau. Er kann sich nicht daran erinnern, dass jemals eine Zeugin verschleiert zu einer Verhandlung erschienen wäre.
Wenn dies jemals der Fall wäre, würde er die Frau auffordern, den Schleier abzunehmen, sagt der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Lindau. Dennoch hält Harter die Gesetzesinitiative der bayerischen Staatsregierung für überflüssig, sagt er auf Anfrage des Westallgäuers.
Sie möchte durchsetzen, dass die Verschleierung des Gesichts vor einem Richter verboten wird. Keine Frage: Wenn jemand bei einer Verhandlung aussagt, muss er oder sie das Gesicht zeigen. Denn eine der wesentlichen Herausforderungen für Richter und Schöffen ist es, die Glaubwürdigkeit einzuschätzen.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe des Westallgäuers vom 23.06.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper