Drei Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot, so lautet das Urteil des Lindauer Amtsgericht gegen einen 37-jährigen Pfleger aus dem Westallgäu. Die Anklage warf dem Mann sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen vor. Zwischen 2012 und 2019 soll sich der Pfleger während der Nachtschicht an zwei dementen Bewohnerinnen und einem dementen Bewohner vergangen haben. Teilwiese schoss er auch Fotos seiner Taten. Das berichtet die Allgäuer Zeitung. Verurteilt wurde der 37-Jährige aber lediglich für den Missbrauch an dem Mann, welcher mittlerweile verstorben ist. Denn das Vergehen gegen die schlafende Frau im Jahr 2012 ist schon verjährt. Den dritten Fall, der sich in einem Westallgäuer Seniorenheim ereignet haben soll, streitet der 37-Jährige ab. Im Gegensatz zu den anderen beiden Fällen gibt es für diesen auch kein Bildmaterial. Das angebliche Opfer leidet zudem am Korsakow-Syndrom. Dabei handelt es sich um eine psychische Krankheit, die bewirkt, dass die Erkrankten teilweise Gedächtnislücken mit Erlebnissen füllen, die so nicht passiert sind. Daher könne man den Missbrauch nicht nachweisen, meint der Richter. Nur einem Zufall war es überhaupt zu verdanken, dass die Taten des 37-Jährigen aufgedeckt wurden. 2018 hatten sich Badegäste über den Mann beschwert, weil er am Immenstädter Alpsee Fotos von Mädchen im Bikini machte. Die Polizei beschlagnahmte daher die Kamera des 37-Jährigen und fand dort die Aufnahmen aus dem Altenheim. Bei weiteren Untersuchungen fanden die Polizisten auf dem Computer neben rund 500.000 Fotos, die den Mann unter anderem bei exhibitionistischen Handlungen zeigten, auch kinderpornografische Fotos. Auch für den Besitz der Kinderpornos verurteilte das Gericht den Mann.
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