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Nachbarschaftsstreit in Gestratz: Störender Gartenzaun wird nicht genehmigt

Gemeinderat

Nachbarschaftsstreit in Gestratz: Störender Gartenzaun wird nicht genehmigt

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    Dieser Zaun gefällt den Mitgliedern des Gemeinderates nicht. Da er zu nahe an der Straße steht, verweigerten sie die Genehmigung.
    Dieser Zaun gefällt den Mitgliedern des Gemeinderates nicht. Da er zu nahe an der Straße steht, verweigerten sie die Genehmigung. Foto: Olaf Winkler

    Bürgermeister Johannes Buhmann sprach von einer „schwierigen Nachbarschaft“ im Baugebiet „Untere Esch“. Seine Stellvertreterin Ulrike Schmid wusste von einem konfliktreichen Miteinander in der Straße im Ortsteil Brugg zu berichten. Vor diesem Hintergrund ist ein rund 1,80 Meter hoher Zaun zu sehen, den ein Anwohner dort vor einiger Zeit erstellt hat, und den der Gemeinderat nachträglich genehmigen sollte. Der Bebauungsplan erlaubt Zäune und Einfriedungen mit einer Höhe von bis zu zwei Metern, allerdings nur, wenn sie mindestens 50 Zentimeter Abstand von der Straße haben. Das hat der Anwohner nicht berücksichtigt. Der Zaun steht nur 30 Zentimeter von der Straße entfernt. Nicht nur das löste Widerstand im Gremium aus. Die Kombination aus Stahl und Kunststoff sei „komplett daneben“, befand Gebhard Bauer. So sei der Zaun „nicht im Sinne unseres Dorfbildes“. „Es sieht unmöglich aus“, stellte Hermann Rasch fest. Für Bürgermeister Johannes Buhmann ist „Einzäunen das Schlimmste im Leben, was man machen kann“. Der Gemeinderat verweigert die nachträgliche Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans. Der Zaun darf so nicht stehen bleiben.

    Welche weiteren Themen in der Sitzung besprochen wurden, erfahren Sie in der Samstagsausgabe des Westallgäuers vom 22.12.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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