Der Stiefvater von Kalinka, Dieter K., bleibt wegen deren Tod vor 32 Jahren in Lindau weiterhin in Haft. Der ehemalige Arzt erhielt wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Das höchste Gericht Frankreichs hat gestern einen Revisionsantrag des deutschen Arztes abgewiesen. Der heute 78-Jährige soll 1982 vorgehabt haben, die Tochter seiner französischen Frau im gemeinsamen Wohnort Lindau zu vergewaltigen. Deswegen soll er ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine Spritze verabreicht haben. Infolge der Injektion soll das Mädchen dann gestorben sein.
Sein Anwalt kündigte an, vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu ziehen.