Bauvoranfrage: Hergensweiler Gemeinderat schützt mit Beschluss die Dorfmitte

27. April 2018 07:19 Uhr von Maria Luise Stübner
Das Landhaus „Sonne“ steht in Hergensweiler an prominenter Stelle. Mit den Plänen, in dem denkmalgeschützten Anwesen 26 Wohnungen einzubauen, können sich nicht alle Gemeinderäte anfreunden
Das Landhaus „Sonne“ steht in Hergensweiler an prominenter Stelle. Mit den Plänen, in dem denkmalgeschützten Anwesen 26 Wohnungen einzubauen, können sich nicht alle Gemeinderäte anfreunden
Maria Luise Stübner

Der Gemeinderat Hergensweiler hat mit sechs zu vier Stimmen den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Süd-Ost“ gefasst und gleichzeitig für diesen Bereich eine Veränderungssperre beschlossen. Damit ist die gemeindliche Planungshoheit im Bereich der Dorfmitte sichergestellt. Hintergrund: Dem Gremium lag die Bauvoranfrage auf Verdichtung der Wohnnutzung vor, sprich Umbau des Landhauses „Sonne“. In dem denkmalgeschützten Gebäude sollen nach dem Willen der Bauherren und Investoren 26 Wohnungen entstehen. Das bedeutet nach gemeindlicher Stellplatzordnung, dass 52 Stellplätze vorzuweisen sind. Der Dorfplatz müsste dann Stellplätzen weichen, der typische Charakter der Dorfmitte ginge verloren, trug Bürgermeister Wolfgang Strohmaier vor. 

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