Neues Salzsilo: Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau haben Vorbereitungen für kalte Jahreszeit getroffen

10. November 2022 10:25 Uhr von Stadt Lindau Stadt Lindau
Im neuen Salzsilo der GTL kann ein Salzvorrat von 360 Tonnen gelagert werden.
Im neuen Salzsilo der GTL kann ein Salzvorrat von 360 Tonnen gelagert werden.
GTL Lindau

Der Winter naht. Deshalb haben die Garten –und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) die notwendigen Vorbereitungen für die kommende kalte Jahreszeit getroffen. Dazu gehören vor allem ein neues Salzsilo, aktualisierte Streckenpläne für die Schneeräumung, die Wartung der Winterdienstfahrzeuge und mehr Lagerplätze für den Schnee.

Neues Salzsilo

Mit dem Bau eines neuen Salzsilos mit etwa 300 Kubikmeter Fassungsvermögen ist nun ein Vorrat von etwa 360 Tonnen Streusalz gewährleistet. Zusätzlich werden noch 150 Tonnen Streusalz als Schuttgut gelagert. Somit können die GTL eine Gesamtmenge von 510 Tonnen vorhalten. Dies entspricht etwa dem gesamten Jahresverbrauch eines durchschnittlichen Winters in Lindau. Mit diesem Salzsilo kann das Salz trockener gelagert werden und hat damit eine höhere Qualität. Außerdem können die Einsatzfahrzeuge effizienter und schneller gefüllt werden. So bleibt mehr Zeit, um die Straßen und Radwege der Stadt zu räumen.

Gut vorbereitet

Mit überarbeiteten Streckenplänen für die Straßen, Radwege und Schulwege kann der Winterdienst die Räumprioritäten noch gezielter berücksichtigen. Damit auch die Nebenstraßen befahren werden können, werden zur Schneeräumung bei Starkschneefall zusätzlich Dienstleister eingesetzt. Aber auch mit frisch gewarteten und angemessen ausgestatteten Winterdienstfahrzeugen sind die GTL gut auf den kommenden Winter vorbereitet. Damit können die Mitarbeiter die wichtigen Verkehrsflächen von Schnee und Eis befreien. Außerdem sorgen im kommenden Winter zusätzliche Schnee-Lagerplätze, die im Stadtgebiet verteilt sind, sowie Schneefräsen dafür, dass die möglicherweise anfallenden Schneemassen von den Fahrbahnen und Wegen entfernt und in den Stadtteilen abgelagert werden können. Dort kann der Schnee dann bis zum Frühjahr schmelzen. Der Winterdienst in Lindau ist aber auch eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt und Anliegern. Nur wenn auch die Lindauer Bürgerinnen und Bürger mithelfen, kann eine lückenlose Räumung, zum Beispiel der Schulwege, erreicht werden.

GTL: "Helfen Sie mit!"

Daher appellieren die GTL an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Pflichten aus der Winterdienstordnung nachzukommen. Nur gemeinsam können sichere Verkehrsverhältnisse auf den Wegen und Fahrbahnen der Stadt sichergestellt werden. "Helfen Sie mit, dass wir alle unverletzt durch den Winter kommen", lautet deshalb die Bitte der GTL.

Sie weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, Bepflanzungen, die in den Straßenraum, Geh- oder Radweg ragen, zurückzuschneiden. An öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,50 Meter, an Gehwegen 2,50 Meter hoch von überhängenden Ästen freigehalten werden. Um Sichtbehinderungen ausschließen zu können, müssen zudem an Straßeneinmündungen und Kreuzungen alle sichtbehindernden Grünpflanzungen auf etwa 70 Zentimeter ab Fahrbahnoberkante zurückgeschnitten werden. Dies ist gerade vor dem Wintereinbruch sehr wichtig, um bei Schneefall Astbruch oder dem gefährlichen Einknicken von Hecken in den Straßenraum vorzubeugen. Deshalb sollen alle Grundstückseigentümer und Mieter die Bepflanzung auf ihrem Grundstück kontrollieren und, wenn es sein muss, zurückschneiden.

Räumpflicht - Das müssen Sie beachten

Die Verpflichtungen aus der Winterdienstordnung der Stadt Lindau müssen beachtet werden. Eigentümer oder zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte sind durch die Winterdienstordnung der Stadt Lindau zum Räumen und Streuen der Gehbahnen verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzen. Dabei umfasst die Räum- und Streupflicht alle öffentlichen Gehwege und Straßen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Satzung ausgenommen wurden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Verpflichtung ist erforderlich, um sich und andere auf glatten Flächen nicht zu gefährden und bei einem Schadensfall nicht zu haften. Die Räumpflicht umfasst die an das jeweilige Grundstück angrenzende Sicherungsfläche. Diese Sicherungsfläche ist eine Gehbahn von einem Meter Breite, die von Schnee befreit und bei Bedarf mit nicht ätzenden Stoffen bestreut werden muss. Dabei ist es nötig, dass dies zuverlässig passiert, damit insbesondere Fußgänger und Schulkinder gefahrlos passieren können. Diese Pflicht gilt auch tagsüber und an Sonn- und Feiertagen. Die Sicherungsflächen sind werktags ab morgens 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu bestreuen und wenn nötig vom Eis zu befreien. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist (lt. § 12 „Umfang der Sicherungspflicht“ der Winterdienstordnung). Wichtig ist dabei auch, den Schnee richtig zu lagern: Er muss an den Gehwegrand zwischen Sicherungsfläche und Fahrbahn geräumt werden, damit das Tauwasser problemlos abfließen kann. Hier soll aber unbedingt auch beachtet werden, dass genügend Platz für die Räumfahrzeuge bleibt. Grafik: Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, Bepflanzungen, die in den Straßenraum, Geh- oder Radweg ragen, zurückzuschneiden.