Das Urteil sorgt für Gesprächsstoff, an den Stammtischen genauso wie in den Chefbüros der Brauereien. Das Landgericht Ravensburg hat dem Leutkircher Brauer Gottfried Härle untersagt, seinen Gerstensaft 'bekömmlich' zu nennen.
Der Chef der mittelständischen Brauerei hat angekündigt, durch die Instanzen zu gehen. Unterstützung und Verständnis bekommt Härle von Kollegen aus der Region. 'Irgendwann verbietet man uns auch den Begriff wohl bekomm’s', ärgert sich Herbert Zinth, Chef der Postbrauerei Weiler.
Mit dem Urteil hat das Gericht einer Klage des Berliner Verbandes Sozialer Wettbewerb stattgegeben. Er sieht in dem Begriff bekömmlich eine für Alkoholika verbotene Werbung mit Gesundheitsbezug.