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Amerikanische Faulbrut: Landratsamt Lindau weitet Sperrbezirk aus

Bienenseuche

Amerikanische Faulbrut: Landratsamt Lindau weitet Sperrbezirk aus

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    Die Amerikanische Faulbrut hat sich bei Scheidegg weiter ausgebreitet.
    Die Amerikanische Faulbrut hat sich bei Scheidegg weiter ausgebreitet. Foto: Julia Boecken

    Die Amerikanische Faulbrut, eine Bienenseuche, hat sich weiter ausgebreitet. Das Landratsamt Lindau erklärte deshalb weitere Bezirke um Scheidegg zum Sperrgebiet. Ausbruchsbefälle stellte das Veterinäramt an den Standorten Ruhmühle, Kapfreute, Aizenreute, Scheidegg Ort und Allmannsried fest. Bereits Anfang Oktober hatte das Veterinäramt Lindau das Sperrgebiet bei Scheidegg um den Ausbruchsbefall erweitert. Update vom 20.11.2019: Der Sperrbezirk Lindenau wurde nach Angaben des Landratsamts Lindau erneut ausgeweitet. Grund dafür ist ein Nachweis der Seuche bei einem Bienenvolk bei Siebers. Der Sperrbezirk wurde deshalb nach Nordosten und Osten ausgeweitet. Das Gebiet umfasst nun auch die Ortsteile Buchenbühl und Dressen der Marktgemeinde Weiler-Simmerberg, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

    Update vom 18.10.2019:

     Bei Untersuchungen innerhalb der Sperrbezirke Kapfreute und Ruhmühle wurde bei zwei weiteren Bienenbeständen die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Aus diesem Grund wurden nun zwei weitere Sperrbezirke "Unterstein" (Scheidegg) sowie Lindenau (Scheidegg) ausgewiesen.  Die genaue Abgrenzung des aktuellen Sperrgebietes sehen Sie auf der beigefügten Karte. 

    Wichtiger Aufruf an Imker

    Im Seuchenfall muss schnell gehandelt werden. Daher sollen Imker, die noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind, dringend Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Betriebsnummer), den/die genauen Standort(e) (Adresse oder Koordinaten) und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt in Lindau hinterlegen (E-Mail: veterinaeramt@landkreis-lindau.de oder Telefon: 08382 270-502). Eine Betriebsnummer vergibt das Amt für Landwirtschaft in Lindau, Telefon: 08382 9314-0. Wichtig zu wissen: Gemäß § 26 Bienenseuchen-Verordnung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

    Herangehensweise

    Aufgrund der im aktuellen Fall nur schwach bis gar nicht ausgeprägten klinischen Erscheinungen ist eine bakteriologische Untersuchung aller Völker erforderlich. Die Entnahme der Futterkranzprobe ist aufwändig. Die Zahl der zu untersuchenden Standorte hat in den letzten Wochen stetig zugenommen. Das hat mehrere Gründe, so das Landratsamt Lindau:

    • Neue, noch nicht gemeldete Standorte sind hinzugekommen. 
    • Meldungen noch nicht registrierter Imker sind nachgeholt worden.
    • Völker sind nachträglich ab- oder umgemeldet worden, wenn die Bienenhaltung aufgegeben oder an andere Imker übergeben worden ist.

    Amerikanische Faulbrut im Landkreis Lindau breitet sich weiter aus

    Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut finden Sie bei der

    Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau.

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