Das Landratsamt Lindau informiert: Änderung der Kfz-Zulassung am 1. September - Die wichtigsten Infos

29. August 2023 18:31 Uhr von Redaktion all-in.de
Ab dem 1. September tritt die digitale Zulassung für Fahrzeuge in Kraft. Das Landratsamt Lindau informiert über die wichtigsten Änderungen. (Symbolbild)
Ab dem 1. September tritt die digitale Zulassung für Fahrzeuge in Kraft. Das Landratsamt Lindau informiert über die wichtigsten Änderungen. (Symbolbild)
picture alliance/dpa | Soeren Stache

Ab dem 1. September wird die Kfz-Zulassung bundesweit digital durchgeführt. Über das Projekt "i-Kfz" können Fahrzeugbesitzer ihre Fahrzeuge digital registrieren lassen. Das Landratsamt Lindau hat in einer Pressemitteilung jetzt über die wichtigsten Neuerungen informiert.

Zum 1. September 2023 setzt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Projekt "i-Kfz" vollständig um. Das bedeutet dem Landratsamt Lindau zufolge, dass ab dann bundesweit viele weitere Zulassungsvorgänge in den Kfz-Zulassungsbehörden voll automatisiert und vereinfacht durchgeführt werden können. Zudem werden bundesweit die Gebühren für alle internetbasierten Zulassungsvorgänge gesenkt und erstmals können auch juristische Personen die Online-Fahrzeugzulassung nutzen.

Welche Vorgänge betrifft die Änderung?

Diese Zulassungsvorgänge können ab 1. September 2023 online durchgeführt werden:

  • Anmeldung eines Neuwagens
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
  • Abmeldung/Außerbetriebsetzung
  • Tageszulassung
  • Ausgewählte Sonderkennzeichen (E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen)

Wichtige Infos zur digitalen Zulassung von Fahrzeugen

Fahrzeuge können dann unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Als Nachweis dient der vorläufige Zulassungsnachweis, der am Ende des Zulassungsprozesses als PDF bereitgestellt wird und die angebrachten Kennzeichenschilder. Neu ist auch die Tageszulassung sowie die Beantragung von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

 

Ab dem 1. September 2023 können sich außerdem auch juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungsvorgängen pro Jahr (z.B. Autohäuser, Versicherungen, Automobilclubs, Zulassungsdienstleister) für die Nutzung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren. Über diese können Unternehmen Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.

Weitere Informationen und Fragenkatalog

Alle Informationen zu "i-Kfz" für den Landkreis Lindau (Bodensee) finden Sie auf der Webseite des Landkreises Lindau Hier gibt es auch einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog, der die Nutzung von "i-Kfz" erleichtern soll.

Änderung bei den Zulassungsgebühren

Ebenfalls zum 1. September 2023 tritt bundesweit eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in Kraft. Bei den aufgeführten Gebühren handelt es sich um die Grundgebühren. Zusätzliche Gebühren wie z.B. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung, Zuteilung neue Zulassungsbescheinigung, Klebesiegel, Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes usw. sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Die neuen Gebühren im Überblick:

  • (Neu-) Zulassung, Änderung des Kennzeichens, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart: 30,00 Euro; 12,80 Euro ("i-Kfz")
  • Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel und gleichem Kennzeichen: 23,00 Euro; 10,60 Euro ("i-Kfz")
  • Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - Halterwechsel: 24,20 Euro; 10,40 Euro ("i-Kfz")
  • Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - Halterwechsel: 26,20 Euro; 12,40 Euro ("i-Kfz")
  • Umschreibung aus einem andere Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel: 27,10 Euro; 12,10 Euro ("i-Kfz")
  • Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel: 23,60 Euro; 9,90 Euro ("i-Kfz")
  • Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks: 15,90 Euro; 2,10 Euro ("i-Kfz")
  • Tageszulassung eines Fahrzeuges (Zulassung + Abmeldung): 45,90 Euro, 14,90 Euro ("i-Kfz")

 

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