Schon wieder hat ein Nachbar sein Fahrrad mitten im Hausflur stehen lassen. Der andere schmeißt nachts regelmäßig den Staubsauger an. Und der Student von oben trampelt so laut durch die Wohnung, dass man jeden Schritt hören kann. Welche dieser Ärgernisse muss man eigentlich hinnehmen – und welche nicht?
Eine eindeutige Rechtssprechung gibt es zu den meisten dieser Themen nicht, stellt Rechtsanwältin Sabine Laudin von der Kanzlei am Kornhausplatz in Kempten klar. In Verhandlungen komme es stets auf den Einzelfall an. Das kann auch Orhan Uyar, beratender Anwalt des Mietervereins Kempten, bestätigen.
In einem Neubau, zum Beispiel, müsse man generell weniger Lärm aus den Nachbarwohnungen hinnehmen, als in einem Altbau. Denn: Bezüglich des Lärms gelten die Vorschriften, die im jeweiligen Baujahr aktuell waren.
Welche Tipps die beiden Anwälte noch geben, erfahren Sie in der Mittwochsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 05.10.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie