Die Bayerische Staatsregierung hat die Allgemeinverfügung zur Corona-Pandemie geändert. Demnach dürfen Hotels und Beherbergungsbetriebe in Bayern, also auch im Allgäu, keine Touristen mehr beherbergen. Ausgenommen sind Hotels, die "ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.“ Die Änderung tritt am Mittwoch, 18. März in Kraft.
Gottesdienste und Reisebusreisen verboten
Darüber hinaus gilt das Versammlungsverbot jetzt auch "auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften." Also wird es vorläufig auch keine Gottesdienste mehr geben. Die Ausübung einer Form der Religionsfreiheit müsse "in der Abwägung zurückstehen", so die Begründung. Ebenso untersagt, im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern: Reisebusreisen.
Dienstleistungsbetriebe: 1,5 Meter Abstand zwischen den Kunden
Erweitert wurde der Unterpunkt zur Versorgung mit existenziellen Gütern. Neben den bereits bekannten Änderungen der Ladenöffnungszeiten muss jetzt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden. Auch bei Einhaltung dieses Abstands dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten.“ Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege will mit den Änderungen in der Allgemeinverfügung alle Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Damit soll die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden", so das Ministerium.