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Wegen "Corona-Spaziergängen": Ulm führt Maskenpflicht in der Innenstadt ein

Montags und freitags

Wegen "Corona-Spaziergängen": Ulm führt Maskenpflicht in der Innenstadt ein

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    In der Ulmer Innenstadt herrscht montags und freitags Maskenpflicht. (Symbolbild)
    In der Ulmer Innenstadt herrscht montags und freitags Maskenpflicht. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Stefan Puchner

    In der Ulmer Innenstadt herrscht ab sofort montags und freitags eine Maskenpflicht. Diese Regelung ist laut der Stadt eine Reaktion auf die steigende Teilnehmerzahl an nicht angemeldeten Corona-Protesten. Die Maskenpflicht tritt immer montags von 17:45 bis 20 Uhr und freitags von 18:45 bis 21 Uhr in Kraft.

    Hier gilt die Maskenpflicht in Ulm

    Die Regel gilt innerhalb des von Münchner Straße, Olgastraße, Friedrich-Ebert-Straße/Zinglerstraße und Donauufer zwischen Gänstorbrücke und Eisenbahnbrücke umgrenzten Bereichs der Ulmer Innenstadt. Nur wer eine ärztliche Bescheinigung vorweisen kann, ist von der Maskenpflicht ausgenommen. Erwachsene ab 18 brauchen eine FFP2-Maske, bei Kindern ab 6 reicht eine medizinische Maske aus. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit einem Bußgeld von 50 bis 250 Euro geahndet werden.

    Teilnehmerzahl bei "Corona-Spaziergängen" in Ulm steigt

    "Das Grundrecht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verlangt jedem Einzelnen ab, abweichende Meinungen und Wertvorstellungen zuzulassen und auszuhalten. Das kann aber nur gelingen, wenn zugleich legitim zustande gekommene Gesetze und Regeln eingehalten werden. Dazu gehört auch die Maskenpflicht", begründet Oberbürgermeister Gunter Czisch die Entscheidung für die Allgemeinverfügung. Seit zwei Wochen steige die Teilnehmerzahl bei den sogenannten "Spaziergängen", Provokationen und die bewusste Missachtung von Regeln und Gesetzen würde zunehmen. Czisch betont, dass Ulm nicht Ziel eines Protesttourismus werden dürfe.

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