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Wasserwirtschaftsamt warnt weiterhin vor Überschwemmungen in Schwaben

Niederschläge

Wasserwirtschaftsamt warnt weiterhin vor Überschwemmungen in Schwaben

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    Durch die vielen Niederschläge steigt nun auch die Hochwassergefahr in der Region. (Archivbild).
    Durch die vielen Niederschläge steigt nun auch die Hochwassergefahr in der Region. (Archivbild). Foto: David Yeow

    Durch die vielen Niederschläge steigt nun auch die Hochwassergefahr in der Region. Betroffen ist vor allem der Norden von Schwaben. Für die Stadt Augsburg und die Landkreise Augsburg und Günzburg warnt das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth bis Dienstag um 18 Uhr vor Überschwemmungen und Ausuferungen. Am Wochenende war vor allem der Landkreis Dillingen vom Starkregen betroffen. In Wertingen mussten daher mehrere Straßen gesperrt werden. Laut Medienberichten liefen hunderte Keller voll. Wie die Polizei mitteilt, stand das Wasser auf den Straßen zum Teil bis zu 40 cm hoch. 

    Deutscher Wetterdienst warnt erneut vor schweren Gewittern im gesamten Allgäu

    Vorwarnung für den Landkreis Unterallgäu

    So schlimm wird es im Allgäu voraussichtlich nicht werden. Ganz verschont bleibt das Allgäu aber wohl auch nicht. So hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten eine Vorwarnung für den Landkreis Unterallgäu bis Dienstagnachmittag herausgegeben.

    Stellenweise kleinere Ausuferungen 

    Laut dem Wasserwirtschaftsamt Kempten ist am Dienstag im Unterallgäu und in Memmingen nochmals mit Schauern und Gewittern zu rechnen. "Es kann daher an Günz und Mindel zeitweise zu einem Pegelanstieg bis in Meldestufe 1 kommen", so das Wasserwirtschaftsamt Kempten. Bei Meldestufe 1 kann es stellenweise zu kleineren Ausuferungen kommen.

    Pegelstand der Iller

    Durch die Niederschläge wird zwar auch der Pegelstand der Iller nach den Prognosen des Wasserwirtschaftsamtes weiter steigen. Doch zumindest in den kommenden Tagen wird dabei die Meldestufe 1 nicht erreicht werden. Dasselbe wird wohl auch für die Ostrach gelten. 

    Das jeweilige Ausmaß der Überflutung wird durch vier Meldestufen beschrieben:

    • Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
    • Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
    • Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
    • Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. 
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