Frisches Wasser ist zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar. Genauso komfortabel verschwindet es als Schmutzwasser über die Abflussrohre. Kritisch wird es dann, wenn eine Leitung verstopft ist oder gar ein Defekt an der Kanalisation vorliegt. Experten weisen darauf hin, dass für Schäden am Entwässerungssystem allein der Hauseigentümer zuständig ist, und zwar bis zu seiner Grundstücksgrenze.
Zum Reparaturumfang gehört neben den Abwasserleitungen im Wohngebäude auch die Stichleitung vom Strang der Hauptkanalisation zum Hausanschluss, die oft auf privatem Grund verläuft. Unterirdische und damit unentdeckte Schäden, die dazu führen, dass Abwasser ins Erdreich gelangt, muss der Eigentümer erkennen und beheben.
Trinkwasserleitungen sollten ausgewechselt werden, wenn sie mehr als 30 Jahre alt sind oder spätestens, wenn das Wasser durch Korrosionen eine Rostfärbung aufweist. Bei hohen Wasserhärten können Ablagerungen an der Innenseite von Leitungsrohren eine schnellere Sanierung erfordern. Die häufigsten Schadensursachen in den Rohren sind Risse oder undichte Muffen, die durch Erdsenkungen entstehen.
Dann können Wurzeln eindringen. Einmal ins Leitungssystem gewuchert, können sie die Schäden weiter vergrößern. Dagegen hilft nur, ein neues Rohr zu verlegen oder die Leitung auszukleiden. Die Arbeiten an Entwässerungsanlagen sind oft aufwendig, weil die Rohre unzugänglich im Kellerboden oder sogar unter der Bodenplatte verlegt wurden. Deswegen ist es besser, beim Neubau von vornherein an Revisionsöffnungen zu denken. Ein Revisionsschacht erleichtert Reinigung, Inspektion und Sanierung erheblich.
Die Sanierung defekter Abwasserleitungen und Schächte bedeutet nicht immer, dass der Garten oder der Keller aufgegraben werden muss. Es gibt heute verschiedene Verfahren, die das vermeiden. Allerdings gilt das nicht für alle Kanaldefekte. Gerade bei schwereren Störungen oder bei Leitungsschäden unter der Bodenplatte besteht die beste und sicherste Lösung oft darin, ein neues Leitungsnetz mit Anschluss an den öffentlichen Kanal zu verlegen.
In der Regel ist es ausreichend, den Hausanschluss nach einer Kanalreinigung mit einer Rohrkamera optisch zu untersuchen. Das ist die günstigste Form einer Dichtheitsprüfung. Werden dabei Schäden festgestellt, wird die Dichtigkeit mit Wasser oder Luft geprüft. Die Kommunen können in ihrer Abwassersatzung allerdings eine Druckprüfung vorschreiben, unabhängig vom Ergebnis der optischen Inspektion. Die Satzung regelt auch, ob die des Grundstückseigentümers am Hauptkanal oder an der Grundstücksgrenze beginnt.