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Wasser-Knappheit: Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis verhängen Entnahmeverbot

10.000 Euro Strafe drohen

Wasser-Knappheit: Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis verhängen Entnahmeverbot

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    Wasser-Knappheit (Symbolbild)
    Wasser-Knappheit (Symbolbild) Foto: Pixabay

    Wie das Landratsamt Bodenseekreis mitteilt, ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen verboten. Derzeit noch ausgenommen seien die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Landratsamt appelliert jedoch, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten. 

    Bis zu 10.000 Euro Strafe

    "Durch die anhaltende und auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag erreichen viele größere Gewässer und vor allem kleinere Bäche im Bodenseekreis derzeit kritische Pegelstände", erklärt das Landratsamt in einer Mitteilung. "Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden erheblich unter dem Wassermangel, ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt." Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. 

    Keine Entspannung erwartet

    Laut dem Landratsamt können lokale Schauer und Gewitter die Niedrigwasserlage bestenfalls kurzfristig und vorübergehen abmildern. Aktuell sei mit keiner grundlegenden Entspannung und mit keinem nachhaltigen Anstieg der Gewässerpegel zu rechnen. Sollten sich die Wasserspiegel entgegen der Erwartungen verbessern, könnte das Verbot vorzeitig aufgehoben werden. 

    Verbot mit Ravensburg abgestimmt

    Die Allgemeinverfügung des Landkreises Bodenseekreis ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generelles Wasserentnahmeverbot gilt.

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