Jedes Jahr im Herbst, wenn es früher dunkel und teils auch neblig wird, häufen sich die Wildunfälle im Allgäu. So ein Unfall ist erstmal ein großer Schock. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren und als erstes die Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. Danach sollte der Unfallverursacher die Polizei rufen. Die Polizei informiert den zuständigen Jäger oder Wildhüter.
Alles möglichst genau dokumentieren
Wer einfach weiterfährt, riskiert, dass die Versicherung den Wildunfall nicht reguliert. Denn: Eine Teilkasko muss den Schaden nur übernehmen, denn Autofahrer den Wildunfall nachweisen können. Daher ist es ratsam, die komplette Unfallstelle sorgfältig zu dokumentieren und Fotos von Auto, Tier oder Spuren zu machen. Außerdem sollte sich der Fahrer vom Jäger eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
Wann die Teilkasko nicht greift:
Wenn der Fahrer dem Wildtier ausgewichen ist und dadurch einen Unfall verursacht hat, beispielsweise in den Gegenverkehr gerät oder ein Straßenschild beschädigt, greift die Teilkasko nicht. Die Vollkaskoversicherung dagegen bietet auch ohne einen Nachweis Schutz.