Die Pflegelandschaft entwickelt sich weiter, Pflegebedürftige und Angehörige können von erweiterten Leistungen profitieren. Ab dem Jahr 2022 gibt es unter anderem Neuerungen bei den Leistungen der Pflegekassen. Zwei dieser Änderungen richten sich explizit an Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden.
10 Prozent mehr für Kurzzeitpflege
Zum 1. Januar 2022 sind die Leistungen für die Kurzzeitpflege um10 Prozenterhöht worden, ebenso wie die finanzielle Unterstützung für Pflegesachleistungen. Letzteres bedeutet beispielsweise, dass Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, mehr Geld für pflegerische Tätigkeiten erhalten. Die Erhöhung entspricht einem monatlichen Plus von35 Euro bei Pflegegrad 2bis hin zu100 Euro bei Pflegegrad 5.
Der Pflegestützpunkt Ostallgäu informiert
Nähere Informationen zu den Leistungen der Pflegekassen und zu allen anderen Fragen rund um Pflege erhalten Ratsuchende kostenlos beimPflegestützpunkt Ostallgäu (montags bis freitags 8 bis 12:00 Uhr, Tel.:08342 911-511, E-Mailpflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de). Der Pflegestützpunkt Ostallgäu ist ein Angebot des Landkreises Ostallgäu in Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Bezirk Schwaben und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.