Der Fall schien zunächst klar zu sein. Ein 63-Jähriger verursachte im Juni 2018 einen Unfall beim Rückwärtsausparken mit rund 4.000 Euro Schaden. Weil der geschädigten Autobesitzerin und Passanten der Alkoholgeruch und das merkwürdige Verhalten des Mannes auffielen, wurde die Polizei verständigt, die einen Blutalkoholwert von 1,86 Promille bei dem Mann feststellte. Die Polizei war allerdings erst fast zwei Stunden nach dem Unfall am Einsatzort angekommen. Jetzt stand der Oberallgäuer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht und erzählte eine andere Version des Vorfalls: Er sei zum Zeitpunkt des Unfalls nüchtern gewesen – und habe erst nach dem Schock angefangen zu trinken. Vor dem Vorfall habe er monatelang keinen Alkohol getrunken, sagte der Angeklagte. Er sei auch an diesem Tag nicht gefahren, sondern habe nur das Auto vor der Ferienwohnung umgeparkt. Seine Ex-Frau, mit der er unterwegs war, bestätigte die Geschichte im Zeugenstand. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse entschied, das Verfahren auszusetzen, um noch eine zusätzliche Untersuchung durchzuführen: eine Begleitstoffanalyse. Dieses rechtsmedizinische Verfahren soll im Blut getränkespezifische Stoffe nachweisen, die bei der Herstellung des Getränks entstehen. So kann man idealerweise herausfinden, was jemand getrunken hat.
Wie andere Zeugen und die Polizei den Vorfall vor Gericht schilderten, erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 29.08.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper