Betriebsunfall: Zwei Arbeiter vor Gericht Landsberg/Denklingen (ina). Ohne Verurteilung endete die Verhandlung gegen zwei Arbeiter der Firma Hirschvogel. Im vergangenen Jahr war bei einem Unfall in dem Denklinger Betrieb ein 17-jähriger Azubi ums Leben gekommen. Die zwei Arbeiter waren ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden, da sie für die Lagerung der Rohre zuständig und verantwortlich waren.
Der 17-Jährige befand sich damals mit einem weiteren Azubi im Stahllager. Beide sollten Tafeln für eine EDV-Erfassung an die Materialträger bohren, die mit Stahlträger beladen waren. Beide zogen an dem Verlängerungskabel des Bohrers, da geriet das Stahlbündel ins Rutschen und erschlug den 17-Jährigen, so die Ausführung von Staatsanwältin Simone Zwiener.