'Sie haben sich in einen Streit eingemischt, der Sie gar nichts anging', hielt die Jugendrichterin in einem Körperverletzungsverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht den beiden Angeklagten (19 und 25) vor.
Das Brüderpaar aus dem Raum Buchloe hatte sich bei einer "Beach-Party" im Frühjahr offenbar bemüßigt gefühlt, einen betrunkenen Partygast in seine Schranken zu weisen, und dem jungen Mann jeweils einen Faustschlag verpasst. Der 21-Jährige erlitt neben Prellungen und einer Gehirnerschütterung auch eine Platzwunde an der Stirn, die im Krankenhaus genäht werden musste.
Die beiden Angeklagten gaben die Schläge jetzt zwar zu, reklamierten für sich aber jeweils eine Notwehrsituation. Eine solche lag jedoch nach Überzeugung der Richterin nicht vor. Sie verurteilte den 25-Jährigen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro. Sein jüngerer Bruder wurde richterlich verwarnt. Er muss 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Auslöser des Vorfalls war offenbar ein Streit zwischen einem Bekannten der Angeklagten und dem Geschädigten, bei dem es um einen verschütteten Cocktail ging. Obwohl sich die Situation dann offenbar wieder beruhigt hatte, meinte der ältere Angeklagte, er müsse seinem Freund zu Hilfe kommen. Er sah sich nach eigenen Angaben dann in einer Notwehrsituation, weil sein Gegner ihm zunächst wiederholt den 'Stinkefinger' gezeigt und dann zweimal mit der Faust zum Schlag ausgeholt habe. Daraufhin habe er seinem Kontrahenten 'eine verpasst'. Kurz darauf kam der zweite Angeklagte dazu und schlug ebenfalls mindestens einmal zu. Wie er jetzt vor Gericht erklärte, habe er seinen Bruder vor einem Angriff schützen wollen. Die Behauptung des 19-Jährigen, er selbst sei vom Geschädigten zuerst geschlagen worden, wurde von einem unabhängigen Zeugen nicht bestätigt.
Andere Zeugen aus dem Umfeld der Brüder stützten zwar deren Angaben. Angesichts deutlicher Widersprüche in den anscheinend abgesprochenen Aussagen glaubten ihnen aber weder die Staatsanwältin noch die Richterin.
Beide Juristinnen versuchten den Angeklagten während der Verhandlung klar zu machen, dass sie auf ihren betrunkenen Kontrahenten anders hätten reagieren müssen, als mit Schlägen. Als einer der Brüder meinte, er habe damals 'doch nicht wegrennen' können, entgegnete die Richterin: 'Doch!'
Während der ältere Angeklagte vor Gericht Einsicht zeigte und den Vorfall bedauerte, pochte sein jüngerer Bruder bis zuletzt darauf, dass sein Verhalten gerechtfertigt gewesen sei. Für die Staatsanwältin und Richterin war dies durchaus auch ein Hinweis dafür, dass der 19-Jährige in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich zu setzen sei und er deshalb nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte.