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Vollständig Geimpfte müssen in Bayern nicht mehr in Quarantäne

Coronavirus

Vollständig Geimpfte müssen in Bayern nicht mehr in Quarantäne

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    Wer in Bayern vollständig geimpft ist, muss ab sofort nicht mehr in Quarantäne, wenn man engen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte. (Symbolbild)
    Wer in Bayern vollständig geimpft ist, muss ab sofort nicht mehr in Quarantäne, wenn man engen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Peter Endig

    Der Freistaat Bayern hat die Quarantäne-Regeln geändert. Demnach muss man als "enge Kontaktperson" nicht mehr in Quarantäne, wenn:

    • man vollständig geimpft ist. Als vollständig geimpft gilt man in Bayern ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung.
    • man bereits corona-positiv getestet war, genesen ist und die Erstimpfung erhalten hat.
    • man innerhalb der letzten sechs Monate bereits corona-positiv getestet worden und genesen ist.

    Gesundheitsamt kann im Einzelfall trotzdem Quarantäne anordnen

    Auch weiterhin in Quarantäne gehen müssenalleengen Kontaktpersonen einer Person, die mit einer sogenannten "besorgniserregenden Variante" (VOC) infiziert ist. Das gilt nicht für die britische Variante, weil diese in Bayern mittlerweile die vorherrschende Variante ist. Entwickelt eine Kontaktperson, die von der Quarantäne befreit ist, Symptome, so muss sie unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, sich in eine Selbstisolierung begeben und sich zeitnah testen lassen. 

    Quarantäne-Regeln nach Auslandsreise bleiben unverändert

    Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) bleibt die Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Ausland trotzdem weiter bestehen. Demnach gelten für Geimpfte alle anderen corona-bedingten Einschränkungen wie bisher. In Bayern haben bis jetzt etwa 900.000 ihre Zweitimpfung erhalten.

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