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Volksmusik-Pleite: Haftstrafen für Angeklagte

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Volksmusik-Pleite: Haftstrafen für Angeklagte

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    Koblenz/Oberstdorfl msn, az lWegen Betruges in besonders schwerem Fall sind die beiden Veranstalter des Volksmusikfestivals 'Arena der Volksmusik' jeweils zu Haftstrafen von über zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten Kartenkäufer, Sponsoren, Künstler und weitere Geschäftspartner getäuscht und geschädigt hatten. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 250 000 Euro.

    Das zweitägige Volksmusikfestival hätte im Juli 2005 in Oberstdorf stattfinden sollen, war dann aber von der veranstaltenden Agentur kurzfristig abgesagt worden. Für das Festival waren Stars der volkstümlichen Musikszene wie Heino, Hansi Hinterseer, DJ Ötzi oder die Wildecker Herzbuben gebucht worden. Das als größte Veranstaltung seiner Art geplante Festival scheiterte aber kläglich: 12 000 Zuschauer waren erwartet worden, am Ende wurden jedoch lediglich 1500 Karten verkauft. Die erzielten Einnahmen verwendeten die Angeklagten teilweise für ihren Lebensunterhalt. Erst einen Tag vor der Veranstaltung sagten sie das Festival ohne Angabe von Gründen ab und tauchten kurzzeitig unter.

    Der 40-jährige Angeklagte wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, seine gleichaltrige Lebensgefährtin und auf dem Papier Betreiberin der Agentur 'Events & Emotions' zu zwei Jahren und acht Monaten. Von den 372 Betrugseinzelfällen hat das Pärchen laut Gericht 358 gemeinschaftlich begangen. Weil der Mann falsche Angaben in vorangegangenen Zivilverfahren und bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung machte, erhielt er zusätzlich eine Bewährungsstrafe von vier Monaten.

    In der Strafhöhe hatte sich das Gericht damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft angeschlossen, die die Vorwürfe durch die Geständnisse der beiden Angeklagten bestätigt sah. 'Es sind aber nicht die klassischen Betrüger, die nach der Tat die Taschen voll haben', sagte die Verteidigerin des 40-Jährigen in ihrem Plädoyer.

    Konzerte zu veranstalten - so hatte auch zuvor schon der psychiatrische Gutachter berichtet - war der große Berufstraum des gelernten Einzelhandelskaufmanns und späteren Berufssoldaten. Von dem vermeintlich großen Coup, den die beiden Angeklagten mit dem Festival landen wollten, blieb ihnen aber nur ein riesiger Schuldenberg.

    Letztlich sah auch die Strafkammer keine Bereicherungsabsicht bei den Angeklagten. Das vergleichsweise milde Urteil, zu dem es bereits im Vorfeld Rechtsgespräche gegeben hat, haben diese nicht zuletzt ihren umfassenden Geständnissen zu verdanken.

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