Ab sofort sind Volksfeste in Bayern wieder erlaubt. Das hat das bayerische Kabinett am Donnerstag beschlossen. Demnach gilt bei einem Besuch eines Volksfestes unabhängig von der Inzidenz die 3G-Regel. Es haben also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt. Für Bierzelte gelten die gleichen Regeln wie für sonstige gastronomische Betriebe.
"3G plus" in Clubs, Bordellen und Diskos
Ab Freitag, 01. Oktober, dürfen Clubs und Diskotheken in Bayern wieder öffnen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht für einen Besuch allerdings einen negativen PCR-Test. Die Staatsregierung spricht von einer "3G plus"-Regel. Die PCR-Testpflicht gilt auch für die Beschäftigen mit Kundenkontakt. Sie müssen zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. Laute Musik, Tanzen ohne Abstand und die Abgabe von Getränken am Tresen seien "branchenüblich" erlaubt. Außerdem entfällt die Maskenpflicht. Für konsequente Kontrollen sei zu sorgen, heißt es in der Pressemitteilung der Bayerischen Regierung. Konkreter wird die Regierung hier nicht. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordell-Betriebe wieder öffnen, nachdem wegen der Corona-Auflagen viele Bordell-Betriebe bereits am Rande ihrer Existenz waren.
Weihnachtsmärkte wieder erlaubt
"Die Staatsregierung bekräftigt, dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind", heißt es in der Pressemitteilung. "Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen."