In den frühen Morgenstunden einer öffentlichen Party oder Feier sinkt die Hemmschwelle. Immer wieder kommt es zu Schlägereien, wenn die Gäste angetrunken sind. Die Landsberger Polizei beobachtet dieses Phänomen schon seit einigen Jahren und pocht auf ein frühzeitiges Ende solcher Veranstaltungen um 3 Uhr. Was sich Anfang Mai in Asch ereignet hat und jetzt am Landsberger Amtsgericht verhandelt wurde, wird die Beamten in ihrer Einschätzung nur bestätigen.
Unterschiedliche Darstellungen
Es war um 6 Uhr in der Früh, die meisten Beteiligten waren betrunken und am Ende flogen die Fäuste. Ein klassischer Fall, auch weil Streitigkeiten und Schlägerei vor Gericht von einer Vielzahl von Zeugen ganz unterschiedlich dargestellt wurden. Dabei hatten einige der jungen Erwachsenen erstaunliche Erinnerungslücken, was bestimmte Vorgänge betrifft. Und so kritisierte Verteidiger Christian Nikolas Kullmann aus München in der Verhandlung, dass Zeugenaussagen selten so wenig Neues erbracht hätten.
Verhandelt wurde ein Vorfall, der sich heuer beim Maifeuer in Asch ereignet hat. Der 23 Jahre alte Angeklagte hatte die Veranstaltung mit einem 28-jährigen Bekannten besucht. Nach etlichen Bieren seien deren Geldbeutel verschwunden. Zeugen sagten, die Börsen seien am Boden gefunden und daraufhin hinter der Theke deponiert worden.
Warum sie den beiden jungen Männern nicht sofort wieder ausgehändigt wurden, wollte weder Richterin Beate Kreller noch Staatsanwältin Stefanie Mader wissen.
Die fehlenden Geldbeutel waren aber offenbar Auslöser für die anschließende Rauferei. Denn wie der Angeklagte sagte, hatten seine Kontrahenten eine Art Ablöse für die Börsen verlangt. Und so kam es zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der 23-Jährige einen Faustschlag verteilte und offenbar auch selbst verletzt wurde. Der Bekannte, der dem Angeklagten zu Hilfe eilte, bekam einen Schlag aufs Auge ab. Zeugen bezeichneten die beiden Männer als aggressiv. Sie hätten gegen Ende des Maifeuers zu stänkern begonnen. Deswegen seien sie nach dem Vorfall auch vom Gelände verwiesen worden. Ihrem Ärger machten die beiden jungen Männer am nahegelegenen Bauwagen Luft.
Weil der 28-Jährige Steine auf die Unterkunft einiger Ascher Jugendlicher warf, kamen die Streithähne von vorher wieder zusammen. Erneut kam es zu einem Gerangel, an dem der Angeklagte beteiligt war. Ob er dabei versucht hat, sein Gegenüber zu schlagen, konnte vor Gericht nicht nachgewiesen werden, wohl aber, dass er von einem 21-Jährigen mit der Faust geschlagen wurde.
Verteidiger hat Zweifel
Nachdem elf Zeugen gehört wurden, plädierte Christian Nikolas Kullmann dafür, seinen Mandanten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freizusprechen. Er habe sich lediglich verteidigt. "Ich habe Zweifel, dass er der Erste war, der zugeschlagen hat", sagte er. Anderer Meinung waren Richterin und Staatsanwältin. Sie legten dem Angeklagten zudem dessen Vorstrafen zur Last.
Aufgrund der geringen Schwere der Verletzungen des 18-jährigen Opfers und der Tatsache, dass er provoziert worden sei, verhängte Beate Kreller aber nur eine Geldstrafe von 1400 Euro. (wu)