Ab kommendem Jahr gilt eine verschärfte Ausnahmeregelung für den Lkw-Verkehr auf der Fernpass-Route. Lastwagen über 7,5 Tonnen dürfen dann nur noch über den Pass, wenn sie im grenznahen Raum ein- oder ausladen.
Dieses so genannte Ziel- und Quellgebiet besteht aus den Landkreisen Biberach, Ost-, Ober- und Unterallgäu, Weilheim/Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Ravensburg, Lindau und Friedrichshafen sowie den kreisfreien Städten im Allgäu. Ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten von und in die österreichischen Bezirke Imst, Innsbruck, Landeck und dem Raum Reschen/Vinschgau in Südtirol.
Bisher durften Speditionen aus dem grenznahen Raum generell den Fernpass benutzten, auch wenn sie beispielsweise Güter aus Norddeutschland nach Mailand zu fahren hatten. Entscheidend für dieses Privileg war der Firmensitz - beispielsweise im Allgäu.
Hintergrund der Neuregelung ist das Bestreben, möglichst viel Transitverkehr von der Fernpass-Route weg zu bekommen.
"Wenn wir beispielsweise in Bologna laden und nach Mannheim fahren müssen, dürfen wir jetzt nicht mehr über den Fernpass", schildert Franz Albenstetter von der Spedition TLA in Kaufbeuren. Im konkreten Fall müsse ein 200 Kilometer langer Umweg über Kufstein in Kauf genommen werden. "Das produziert mehr Abgase und ist eine größere Belastung für die Umwelt", sagt Albenstetter. Zumal im Inntal die Bevölkerung ebenfalls über die hohe Verkehrsbelastung klagt. Außerdem müsse in der Branche ohnehin so knapp kalkuliert werden, dass ein 200 Kilometer langer Umweg von rund drei Stunden nicht finanzierbar sei.
Bernadino zu teuer
Keine Alternative ist nach Angaben von Albenstetter die Fahrt über den San Bernadino. Dafür verlange die Schweiz 180 Euro Maut und 40 Euro Bearbeitungsgebühr für die Frachtdokumente - jeweils für eine einzige Fahrt. Zudem, so Albenstetter, gelte in der Schweiz von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot.
Firmensitz verlegen
Gegen die Neuregelung sind freilich auch die Spediteure im benachbarten Außerfern. Ein Transportunternehmen in Reutte beispielsweise will den Firmensitz wegen der Neuregelung nach Rumänien verlegen.
Albenstetter geht nach eigenen Worten davon aus, dass allein auf der deutschen Seite 30 bis 40 Speditionen von der Ausnahmeregelung betroffen sind. Während die Tiroler Landesregierung die Neuregelung als "sehr ausgewogen" bewertet, hatte die schwäbische IHK eine weitergehende Ausnahmeregelung gewünscht.