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Viele Anfragen zur Pendlerpauschale

Kempten | sf

Viele Anfragen zur Pendlerpauschale

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    Viele Anfragen zur Pendlerpauschale
    Viele Anfragen zur Pendlerpauschale Foto: hermann ernst

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale (siehe Infokasten) meldeten sich viele Bürger beim er Finanzamt, um sich zu informieren. Die Finanzbeamten wurden mit von Fragen bombardiert: "Soll ich erneut einen Antrag stellen oder ist das nicht mehr nötig? Und wann kann ich mit dem Geld rechnen?", wurde immer wieder gefragt. Wir sprachen darüber mit dem Leiter des Finanzamts in , Michael Aicham.

    Wer sollte einen Antrag stellen und wer braucht dies nicht mehr zu tun?

    Aicham: Wer die Pendlerpauschale in der ursprünglichen Einkommenssteuer-Erklärung beantragt hat, muss jetzt nichts mehr unternehmen. Hier erfolgt die Berichtigung automatisch. Wer seine Fahrten nicht angegeben hat, weil er möglicherweise unter der 20-Kilometer-Grenze liegt, sollte uns dies in einem formlosen Schreiben mitteilen.

    Wann können die Bürger mit dem Geld rechnen?

    Aicham: Wir wissen noch nicht genau, wie lange es dauern wird. Die Informationen über bereits begonnene Auszahlungen waren insoweit missverständlich, da sie sich nur auf Steuererklärungen bezogen, die nach dem Urteil bearbeitet wurden. Denn die Berichtigung der bisher ergangenen Bescheide wird nicht in Kempten sondern zentral für ganz Bayern in Nürnberg durchgeführt.

    Wir rechnen aber damit, dass jeder Bürger bis März sein Geld hat.

    Erhalten alle Antragsteller Geld rückerstattet?

    Aicham: Nein, nicht jeder Arbeitnehmer kann eine Rückerstattung erwarten. Kürzere Fahrten zum Arbeitsplatz wirken sich nur dann aus, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten wie Arbeitskleidung oder Fachliteratur den Pauschalbetrag von 920 Euro übersteigen. Wer diesen Pauschbetrag mit seinen Werbungskosten nicht überschreitet, erhält auch kein Geld zurück.

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