Eine Gemeinde kann den Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer pauschal erheben – beispielsweise für 50 Tage im Jahr. Das hat am Mittwoch das Bayerische Verwaltungsgericht in Augsburg entschieden.
Damit hat das Gericht die Kurbeitragssatzung von Oberstdorf in diesem Punkt für rechtens erklärt. Eine Klage gegen die Satzung hat das Gericht abgewiesen. Gegen das Urteil kann Beschwerde eingelegt werden.
Der Kläger stammt aus Darmstadt und hatte bis 2015 eine Zweitwohnung in Oberstdorf. In Deutschlands südlichster Marktgemeinde zahlt der Besitzer einer selbst genutzten Zweitwohnung einen pauschalierten Kurbeitrag – wie in vielen anderen bayerischen Urlaubsorten auch.
Die Höhe der Pauschale berechnet sich nach 50 Tagen pro Jahr. Für einen Erwachsenen sind das in Oberstdorf 130 Euro jährlich (50 Tage zu je 2,60 Euro). Beitragspflichtig sind auch Ehegatten sowie im gleichen Haushalt lebende Kinder. Ein Beispiel: Familie Mustermann aus Esslingen (Vater, Mutter und zwei Kinder (16 und 17 Jahre) mit Zweitwohnung in Oberstdorf zahlt pro Jahr 487,50 Euro Kurbeitrags-Pauschale.
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