Der Prozess um den Chef der Allgäuer Drogenfahndung soll möglichst schnell über die Bühne gehen. Mit diesem Gefühl hat gestern mancher Zuhörer das Kemptener Landgericht verlassen.
Zu Recht hat die Staatsanwaltschaft zu Beginn darauf gepocht, dass auch im Fall von Armin N. ohne Ansehen der Person geurteilt werden muss. Denn nur weil der Bürger an einen leitenden Polizeibeamten besonders hohe moralische Ansprüche stellt, darf Justitia einen Angeschuldigten nicht härter bestrafen als sonst.
Nun aber sollten Gericht und Staatsanwaltschaft alles daransetzen, um falschen Schlüssen entgegenzuwirken – gerade angesichts der sich abzeichnenden Strafreduzierung, die von außen nur allzu schnell als Mauschelei eingestuft wird.
Das heißt konkret: Der Frage, woher die 1,8 Kilogramm Kokain im Dienstschrank von Armin N. stammen, muss ebenso detailliert nachgegangen werden wie den früheren Abläufen in der Asservatenkammer der Kemptener Polizei. Gibt es im aktuellen Verfahren keine Antworten, muss eine andere Instanz diese Punkte hinreichend klären. Nur so lässt sich Vertrauensverlust verhindern.