Vier Justizbeamte sind durch den Angriff eines 21 Jahre alten Untersuchungs-Häftlings im Memminger Gefängnis verletzt worden. Wie die Polizei erst am Dienstag mitteilte, hatte sich die Tat bereits am Sonntagnachmittag bei der Essensausgabe ereignet. Der Mann schüttete einem Beamten unvermittelt heißes Wasser ins Gesicht und verletzte ihn leicht.
Daraufhin drängten andere Bedienstete den Häftling an eine Wand und entdeckten eine Rasierklinge in seiner Hand. Damit griff der 21-jährige Pole wenig später einen Beamten an und fügte ihm gravierende Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals zu.
Drei Bedienstete seien bei der Auseinandersetzung so schwer verletzt worden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten, teilte Polizeisprecher Christian Eckel mit. Sie konnten die Klinik inzwischen aber wieder verlassen.
Leichtere Verletzungen erlitten ein weiterer Vollzugsbeamter und ein Häftling, der die Beamten bei der Auseinandersetzung unterstützte. Zwei der verletzten Mitarbeiter seien gestern wieder im Dienst gewesen, sagte Anja Ellinger, Leiterin der Justizvollzugsanstalten Memmingen und Kempten.
Überwältigt wurde der Häftling schließlich von Beamten der Memminger Polizei. Wegen einer Platzwunde am Kopf war er nach seiner Festnahme zunächst unter Polizeiaufsicht in einem Krankenhaus behandelt worden. Danach wurde er zurück ins Gefängnis gebracht.
Die Memminger Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als versuchtes Tötungsdelikt. Einer der Beamten habe großes Glück gehabt, dass er nicht tödlich verletzt worden sei, sagte Ellinger. Nach ihren Worten handelt es sich bei dem Täter um einen polnischen Untersuchungshäftling, der bereits vorher psychisch auffällig gewesen sei.
So hätte er unter anderem Beamte beschimpft und beleidigt. Gewalttätig sei er in der Justizvollzugsanstalt bis zum vergangenen Sonntag nicht gewesen. Laut Polizei wirft ihm die Staatsanwaltschaft Diebstahl und Körperverletzung vor.
In der Psychiatrie untergebracht
Für die Angriffe auf die Beamten gebe es kein Motiv, sagte Polizeisprecher Eckel. Nach Erkenntnissen der Gefängnisleitung hatte der Mann die Rasierklinge von einem handelüblichen Einwegrasierer aus Kunststoff ausgebaut.
Dass männliche Gefangene Einwegrasierer benutzen und in ihrer Zelle haben dürfen, gebiete die Menschenwürde, sagte Anstaltsleiterin Ellinger. Sie schränkte aber ein: 'Man sieht, dass man aber auch damit Schindluder treiben kann.'
Das Amtsgericht Memmingen hat zwischenzeitlich angeordnet, bei dem Häftling einen Medikamenten- und Drogentest durchzuführen. Gestern Nachmittag entschied das Gericht zudem: Der Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.