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Verkehrsverbund bodo: Es gelten unterschiedliche Regeln bei der Maskenpflicht

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Verkehrsverbund bodo: Es gelten unterschiedliche Regeln bei der Maskenpflicht

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    Das Einsatzgebiet des  Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) erstreckt sich über die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Daher gelten für die Fahrgäste auch unterschiedliche Regelungen bei der Maskenpflicht. (Symbolbild)
    Das Einsatzgebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) erstreckt sich über die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Daher gelten für die Fahrgäste auch unterschiedliche Regelungen bei der Maskenpflicht. (Symbolbild) Foto: Svenja Moller

    Das Einsatzgebiet des  Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) erstreckt sich über die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Daher gelten für die Fahrgäste auch unterschiedliche Regelungen bei der Maskenpflicht. Hier ein Überblick. 

    FFP2-Maskenpflicht Landkreis Lindau

    Seit einer Woche gilt in Bayern bereits die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. Die Einmal-OP-Masken sind also nicht mehr zulässig. Masken, die mindestens gleichwertig genormt sind wie die FFP2-Masken, dürfen dagegen getragen werden. Laut dem Bayerischen Innenministerium sind das folgende Masken:

    • FFP3 (Europa)
    • N95 (NIOSH-42C FR84, USA),
    • P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland)
    • KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64)
    • DS (Japan JMHLW-Notification 214,2018)
    • KN95 (GB2626-2006, China) 

    Wer in Bayern gegen die FFP2-Maskenpflicht verstößt, muss 250 Euro Bußgeld bezahlen. 

    Kulanzwoche vorbei: Kontrolliert die Polizei jetzt die FFP2-Maskenpflicht?

    Das gilt in Baden-Württemberg 

    Die neue baden-württembergische Corona-Schutzverordnung schreibt vor, dass im ÖPNV nur noch medizinische Masken getragen werden dürfen. Ganz konkret sind das laut bodo FFP2-Masken beziehungsweise die mindestens gleichwertig genormten Standards wie beispielsweise KN95 und N95. Im Gegensatz zu den bayerischen Regeln sind medizinische OP-Masken ebenfalls zugelassen. Wie der Verbund mitteilt, bleiben Busfahrer wegen der vorhandenen Schutzwände weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen.

    Telefonate bitte vermeiden

    Im Rahmen der neuen Schutzmaßnahmen gilt auch die Empfehlung, nach Möglichkeit jegliche Gespräche oder Telefonate während der Fahrt mit Bus und Bahn zu vermeiden.

    Coronavirus im Westallgäu: die aktuelle Lage

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