Am Ende siegte die Vernunft: In einem Strafverfahren vor dem Jugendgericht in Kaufbeuren, bei dem es um eine Alkoholfahrt samt Blechschaden und Fahrerflucht vom September 2014 in Willofs ging, zog der 19-jährige Angeklagte auf Empfehlung des Richters nach der Beweisaufnahme seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.
Dieser war wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort ergangen und hatte auf 90 Tagessätze zu je 15 Euro und eine Führerscheinsperre von 15 Monaten gelautet. Entscheidend war im vorliegenden Fall das toxikologische Gutachten. Darin ging es um die Frage, ob der Angeklagte womöglich erst nach der Kollision getrunken hatte. Dies hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Der junge Autorfahrer zog seinen Einspruch daraufhin zurück.
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