Auf dem Instagram-Account einer Frau aus Memmingen wurden vier Bilder hochgeladen, die sie in freizügigen Posen zeigen. Die Frau selbst hat den Account weder erstellt, noch die Bilder online gestellt. Stattdessen sei ihr damaliger Ehemann verantwortlich – behauptet zumindest die Schwester der Frau.
Dieser Fall beschäftigte nun das Memminger Amtsgericht. Laut Anklageschrift ist die Frau sehr religiös und keinesfalls damit einverstanden, dass ihre Bilder veröffentlicht werden. Richterin Barbara Roßdeutscher stellte jedoch schnell fest: „Instagram ist ein juristisches Problem, das ist nicht mit einer Veröffentlichung im Fernsehen vergleichbar.“
Problematisch sei etwa, dass nicht festgestellt wurde, ob das Profil öffentlich war, also von allen angesehen werden konnte, oder nur von einem bestimmten Personenkreis. Der Angeklagte selbst ließ über seinen Anwalt erklären, dass er den Instagram-Account seiner damaligen Frau weder erstellt, noch die Bilder hochgeladen habe.
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